Kirchheim:So geheim wie nötig

Ein Arbeitskreis berät in Kirchheim darüber, was aus nicht öffentlichen Sitzungen bekannt gegeben werden kann

Von Christina Hertel, Kirchheim

Nicht alles, was der Gemeinderat beschließt, erfährt auch gleich die Öffentlichkeit. Manches wird erst später bekanntgegeben - Grundstückskäufe zum Beispiel. In der jüngsten Kirchheimer Gemeinderatssitzung am Montag wurde darüber diskutiert, wann und unter welchen Bedingungen geheim gefasste Beschlüsse veröffentlicht werden könnten. Und soll in Zukunft nicht nur das Ergebnis, sondern auch das Abstimmungsverhalten offengelegt werden? Zu einer abschließenden Antwort kam das Gremium nicht. Ein Arbeitskreis soll offene Fragen klären.

Ins Rollen war diese Debatte durch einen Antrag von Rüdiger Zwarg (Grüne) gekommen. Er fordert, dass an jeden geheim gefassten Beschluss ein Zusatz angehängt wird, wann er bekannt gegeben werden darf - etwa "ab sofort", "nach dem Notartermin" oder "nach der Auftragsvergabe". Er argumentiert, dass damit Gemeinderäte mehr Rechtssicherheit hätten. Dass die Bürger über nicht öffentlich gefasste Beschlüsse informiert werden müssen, ist eigentlich schon jetzt geregelt. Sobald die Gründe der Geheimhaltung wegfallen, müssen solche Beschlüsse bekanntgegeben werden. Wann das der Fall ist, entscheidet der Gemeinderat. So ist es in der Gemeindeordnung festgelegt. Doch so kommt es, dass bis dahin manchmal Wochen vergehen - zum Beispiel über die Sommerpause. "Es bietet sich an", meinte Zwarg deshalb, "bereits am Ende der jeweiligen Sitzung, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann er veröffentlicht werden soll." Und Zwarg geht noch einen Schritt weiter: Er will, dass den Bürgern in Zukunft nicht nur das Abstimmungsergebnis, sondern auch das Abstimmungsverhalten mitgeteilt wird. Wenn es nach ihm ginge, sollte also aufgelistet werden, wie welcher Gemeinderat abgestimmt hat.

Laut Christina Walzner, Sprecherin am Landratsamt, unterliegt das Abstimmungsverhalten der einzelnen Gemeinderatsmitglieder eigentlich der Geheimhaltungspflicht. Zur Begründung schreibt sie: Der Ausschluss der Öffentlichkeit ermögliche freie und vertrauliche Aussprache, die nicht dadurch gefährdet werden dürfe, dass die Mitglieder mit einer nachträglichen Offenlegung ihrer Beiträge rechnen müssten. Wenn es einen Beschluss des Gemeinderats gibt, ist es jedoch laut der Kommunalaufsicht möglich, Abstimmungsergebnis und -verhalten bekannt zu geben. Es müsste allerdings jedes Mal neu abgewägt werden, ob das sinnvoll ist. Ein genereller Beschluss verstoße gegen die Gemeindeordnung.

Um das Gewünschte mit dem juristisch Machbaren in Einklang zu bringen, schlägt die Kommunalaufsicht vor, eine Arbeitsgruppe zu gründen. Denn ganz so einfach ist es mit der Transparenz offenbar nicht. Angenommen: Ein Bürger möchte Grund von der Gemeinde kaufen. Dieser Bürger ist der Chef von Gemeinderat X. Trotzdem stimmt Herr X gegen den Kauf. Das wird anschließend veröffentlicht, er bekommt Probleme an seinem Arbeitsplatz. Wäre er in Zukunft bei solchen Entscheidungen noch unabhängig?

Zwarg sieht in diesem Beispiel einen Ausnahmefall. Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens hält er für wichtig, damit Parteien im Wahlkampf klar darlegen können, wie sie sich von einander unterscheiden. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte letztlich für die Gründung eines Arbeitskreises. Auch wenn Susanne Merten-Wente (Grüne) zu bedenken gab, dass diese Diskussion in einem solchen Arbeitskreis einschlafen könnte. Außerdem sagte sie: "Ich verstehe die Panik nicht. Treffen wir so schlechte Entscheidungen, dass wir uns dafür beim Bäcker schämen müssten?"

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