Kinderbetreuung:Kontrollen sind gut, genug Plätze sind besser

Elterninitiativhort "Die Buntstifte" in München, 2014

Die Konkurrenz um Hortplätze ist groß. Ungerechtigkeiten bei der Vergabe kann auch die Gemeinde Unterhaching mit ihren Kontrollen nicht verhindern.

(Foto: Stephan Rumpf)

Wer sein Kind in einer Unterhachinger Kita betreuen lassen will, muss eine Bestätigung der Arbeitszeiten vorlegen. Andere Kommunen verzichten darauf - sie vertrauen den Eltern und planen großzügig.

Von Iris Hilberth, Landkreis

Das erste Quartal im Jahr ist die Zeit der Anmeldungen: Wohin mit dem Kind am Nachmittag, wenn es im September in die Schule kommt? In welchem Kindergarten habe ich eine Chance auf einen Ganztagesplatz? Mitunter gibt es dann lange Gesichter, wenn es nichts wird mit der Einrichtung der Wahl oder sogar erst einmal eine generelle Absage im Briefkasten landet. Ungerecht, denkt mancher dann, wenn die Nachbarin einen Hortplatz ergattert, obwohl sie nur halb so viel arbeitet. Schließlich hat der Hort längere Öffnungszeiten als die Mittagsbetreuungen.

Um solchen Ärger gar nicht erst aufkommen zu lassen und den Eltern die Betreuung zuzugestehen, die sie aufgrund der Arbeitszeiten auch brauchen, besteht manche Gemeinde auf eine Bestätigung der Arbeitgeber. In Unterhaching etwa verlangt die Rathausverwaltung für ihre eigenen und die Einrichtungen freier Träger eine Bescheinigung, aus der genau hervorgeht, wie viele Stunden Mutter und Vater in der Woche arbeiten. Damit beschreitet die Gemeinde längst einen Weg, den die Landeshauptstadt München jetzt auch einschlägt. Dort hatte man bisher auf die Angaben der Eltern vertraut, die aber nicht immer gestimmt haben. Stichproben hatten ergeben, dass bei der Stundenzahl bisweilen gemogelt wurde, weil die Plätze knapp sind und Vollzeitbeschäftigte größere Chancen haben, zum Zug zu kommen.

Die Stadt München zieht nach

Nun muss man also auch in München mit der Unterschrift vom Chef zur Kita-Anmeldung. Damit will man nicht nur Ungerechtigkeiten vermeiden, sondern auch so genannte Luftbuchungen. Denn wer nicht bis abends in der Arbeit ist und sein Kind regelmäßig doch früher als im Vertrag mit der Einrichtung vereinbart abholt, zieht sich nicht nur den Unmut derer auf sich, die diese Betreuungszeiten dringend gebraucht hätten. Die Zuschüsse vom Freistaat bemessen sich an den Betreuungszeiten, die Staatsregierung hat also auch ein Interesse daran, dass die Kindern auch in den angegeben Zeiten in der Einrichtung betreut werden. "Bei uns gibt es diese Vorgabe daher schon lange", sagt Unterhachings Rathaus-Sprecher Simon Hötzl.

Anderswo hingegen sieht man diese Notwendigkeit nicht. In Haar etwa bestätigt Susanne Hehnen, zuständige Fachbereichsleiterin im Rathaus: "Wir haben keine Kontrolle. Das ist nicht nötig, da wir auch genügend Plätze haben." Bisher habe es auch noch keinerlei Beschwerden gegeben. Vielmehr versuche man, gemeinsam mit den Eltern die beste Möglichkeit zu finden. So spielten auch mitunter ganz andere Kriterien eine Rolle, ob jemand einen bestimmten Betreuungsplatz bekomme, "etwa ob ein Kind Deutsch spricht oder nicht", sagt Hehnen. Allerdings habe Haar schon einmal einen Beschluss ausgearbeitet, der eine Arbeitsbestätigung der Eltern vorsieht. "Doch der liegt in der Schublade, wir haben ihn nie gebraucht", so Hehnen. Auch in Oberhaching winkt die Sachgebietsleiterin Soziales, Vanessa Hödl, ab. "Das war bei uns nie ein Thema", sagt sie, "bislang haben die Plätze immer ausgereicht."

Ähnlich sieht man das auch bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) München-Land, die Träger bei zahlreichen Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis ist. "Eine solche Bescheinigung verlangen wir generell nicht", sagt Susanne Schroeder, Fachbereichsleiterin Kitas bei der Awo. "Wo es anfängt knapp zu werden, suchen wir das Gespräch mit den Eltern, um genau festzustellen, wie viel und an welchen Tagen die Betreuung benötigt wird." Oft würde sich dann ein Lösung finden. Als Beispiel nennt sie ein "Platzsharing", das kürzlich mit zwei Familien vereinbart wurde. Das klappe gut und sei auch in anderen Einrichtungen denkbar, sagt Schroeder.

Die Stadt Garching hat ebenfalls Vertrauen in die Ehrlichkeit der Eltern. Zumindest bei der Anmeldung der Kinder. "Da verlangen wir keine Bescheinigung", heißt es aus dem Rathaus. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Will jemand die Betreuungszeiten seines Kindes verlängern, muss er doch nachweisen, wie viele Stunden er in der Woche arbeitet.

Einige Gemeinden verlangen die Bestätigung nur für einen Hortplatz

In Ismaning verlangt man im Rathaus ein solches Papier nur noch bei der Vergabe der Hortplätze, weil eben dort die Buchungszeiten länger sind als in der Mittagsbetreuung. "Für die Kinderkrippen haben wir den Nachweis abgeschafft, seit es einen Rechtsanspruch gibt", sagt Ingrid Bretz, Leiterin der Abteilung Bildung und Soziales im Ismaninger Rathaus. Den selben Weg geht auch Pullach. "Im Hort sind die Plätze knapp und es gibt einen Kampf darum", so Rathaussprecherin Swantje Schütz. Manche würden sich aber auch für andere Einrichtungen mit Bescheinigungen, mitunter auch mit Bestätigungen der Pullacher Firma Linde, um einen Platz bewerben. "Wir verlangen diese aber nicht und prüfen auch nicht, ob die Leute arbeiten", sagt Schütz. Wichtig sei jedoch: "Pullacher Kinder gehen vor."

Gegen die eine oder andere als ungerecht empfundene Platzvergabe allerdings helfen auch die Kontrollen der Gemeinde Unterhaching nichts. Das weiß jeder, der sein Kind schon mal in einer Einrichtung betreuen ließ und sich über manche Mutter wunderte, die einen Ganztagsplatz bekam, weil die Firma des Ehemanns die Vollbeschäftigung der Frau bescheinigt hatte. "Dagegen können wir auch nichts machen. Bestätigung ist Bestätigung", sagt Rathaussprecher Hötzl.

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