Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Sündhaft teure Gräber

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Die Gemeinde muss ihre Gebühren erhöhen

Von Antonia Hofmann, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die Bestattungsgebühren in Höhenkirchen-Siegertsbrunn müssen voraussichtlich erhöht werden. Herbert Micheler vom bayerischen Kommunalen Prüfungsverband präsentierte den Mitgliedern des Hauptverwaltungsausschusses in der jüngsten Sitzung eine Nachkalkulation der Kostendeckung der vergangenen vier Jahre. Diese war seit 2013 stetig gesunken, 2015 lag sie nur mehr bei etwa 21 Prozent. Zum letzten Mal hatte die Gemeinde die Gebühren vor fast 20 Jahren angepasst.

Die Kalkulation für die kommenden Jahre, 2016 bis 2019, ergab vor allem eine nicht unbeträchtliche Erhöhung der Gebühren für den Grabunterhalt. So würde die Gebühr für Urnengräber zum Beispiel von etwa 18 Euro auf über 140 Euro, die eines Einzelgrabs von etwa 26 Euro auf knapp 100 Euro pro Jahr steigen. Die Gebühr für ein Wahlgrab würde fast verdreifacht und läge so bei 440 Euro. Die bisher extra berechnete Gebühr für Streifenfundamente würde aber entfallen, da sie bereits in der Grabgebühr enthalten wäre. Die neuen Gebühren würden für bereits bestehende Gräber erst bei einer Verlängerung in Kraft treten.

Im Ausschuss war man angesichts dieser Zahlen geteilter Meinung. Luitgart Dittmann-Chylla (Grüne) sagte, dass sie die Erhöhung für nicht vermittelbar halte. "Das Gremium sollte eine günstigere Lösung finden." Ulrich Bug (UB) will verhindern, dass ältere Bürger durch die Gebührenanpassung gezwungen seien, die Gräber ihrer Verwandten aufzugeben. Er schlug eine Härtefallregelung vor. In Anbetracht der Defizite der vergangenen Jahre begrüßt die Zweite Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) eine solche Regelung, anstatt die Kosten für die Bürger zu senken. Zudem gebe es einige Leute, die mehr zahlen würden, weil sie es gut fänden, "dass wir so schöne Friedhöfe haben". Mit dem folgenden einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung aufgefordert, die für die Umsetzung der Kalkulation nötigen Maßnahmen zu treffen.

© SZ vom 27.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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