Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Kita-Gebühr steigt um sechs Prozent

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Gemeinderat einigt sich auf moderate Staffelung

Eltern müssen ihren Geldbeutel weniger weit öffnen als gedacht. Der Gemeinderat in Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat in seiner jüngsten Sitzung eine relativ moderate Anhebung der Gebühren für den Integrativen Gemeindekindergarten beschlossen. Um sechs Prozent im Durchschnitt erhöht sich der Obolus zum kommenden Kindergartenjahr. Der Tarif ist dann, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, für drei Jahre festgeschrieben. Auf diese Formel haben sich die Gemeinderäte nach Monaten der Diskussion einigen können. Diese ist von Bedeutung über den Gemeindekindergarten hinaus, weil sich die übrigen Träger von Einrichtungen an den gemeindlichen Sätzen orientieren.

Zuletzt hatte die wegen rechtlicher Vorgaben komplizierte Berechnung der Kindergartengebühr mächtig Verwirrung ausgelöst. Denn Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat bisher in seiner Gebührenstaffelung nicht berücksichtigt, dass laut Bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zwischen den jeweils gebuchten Stundenkontingenten die Gebühr um zehn Prozent gestaffelt werden muss. Als die Verwaltung im Mai einen Vorschlag unterbreitete, wie man das nach langem Hin und Her angestrebte Ziel einer Anhebung der Gebühr um fünf Prozent mit dieser Forderung in Einklang bringen könnte, runzelte mancher doch die Stirn. Denn tatsächlich führte die Fünf-Prozent-Vorgabe in Kombination mit der Staffelung nach dem Rechenmodell der Verwaltung zu einer Verzerrung. Manfred Eberhard (Unabhängige Bürger) beklagte, dass manche sogar bis zu 14,8 Prozent mehr zahlen müssten.

Als nun in der Junisitzung ein überarbeiteter Vorschlag auf dem Tisch lag, stieß auch der auf Kritik. Mindy Konwitschny (SPD) beklagte, dass die Gemeinde bei einer Anhebung des Grundbetrags für eine Drei-bis-vier-Stunden-Buchung die Eltern am Ende, hochgerechnet, wieder über Gebühr belaste. Ihr Vorschlag, den niedrigsten Satz, ausgehend von Vier-bis-fünf-Stunden, unverändert zu belassen, und dann die Zehn-Prozent-Staffelung anzuwenden, fand breite Zustimmung. Nur Thomas Kaiser (SPD) stimmte gegen die höhere Gebühr.

Künftig werden fällig für vier bis fünf Stunden monatlich 137 Euro, so wie jetzt schon. Für fünf bis sechs Stunden steigt die Gebühr auf 152 Euro, für sechs bis sieben Stunden auf 167 Euro, für sieben bis acht Stunden auf 182 Euro, für acht bis neun Stunden auf 197 Euro und bei mehr als neun Stunden auf 212 Euro. Während die Wenigbucher geschont werden, zahlen die Vielbucher nach dem neuen Modell mehr als nach dem Vorschlag der Verwaltung vorgesehen war. Hier lag das Maximum bei 203 Euro.

© SZ vom 12.06.2018 / belo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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