Haar:Spätere Aufnahme ist möglich

Die Gemeinde ändert Satzung für Kindertagesstätten

Bisher ist es noch nicht vorgekommen: Doch ausschließen kann in Haar keiner, dass im letzten Moment einer Familie der zugesagte Betreuungsplatz doch nicht zur Verfügung steht. Denn von staatlicher Seite sind die Vorgaben klar. Wenn nicht genügend Fachpersonal in einer Einrichtung vorhanden ist und der vorgeschriebene Betreuungsschlüssel nicht eingehalten wird, kann ein Krippen- oder Kindergartenkind nicht aufgenommen werden. Die Fördervoraussetzungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes seien da eindeutig, sagte Susanne Hehnen, Leiterin des Referats Soziales und Kinderbetreuung im Rathaus. Sie plädierte deshalb für eine Änderung der Satzung für die Benutzung der Kitas der Kommune. Einige Gemeinderäte hatten aber Bedenken.

Eigentlich haben Eltern ein Recht auf einen Platz in Kindergarten und Krippe. Dieses Recht jetzt in einer Satzung infrage zu stellen, könnte zu Problemen führen, sagte Mike Seckinger (Grüne) jüngst im Hauptausschuss des Gemeinderats. Dietrich Keymer (CSU) pflichtete ihm bei und äußerte auch formale Bedenken. Hehnen freilich rang um Verständnis für diesen Schritt, mit dem nur eine Selbstverständlichkeit festgeschrieben werde. Es sei ein Gebot der Ehrlichkeit, den Eltern zu sagen, dass die Vergabe eines Platzes unter einem gewissen Vorbehalt stehe. Das geschieht Hehnen zufolge auch jetzt schon. Allerdings behilft man sich damit, dass man die Eltern zum einen schon früh mündlich auf diesen möglichen Fall hinweist. Zum anderen werden die schriftlichen Verträge bisher erst so spät wie möglich gemacht. Angesichts der gerade im Großraum München schwierigen Personalsituation an Kindertagesstätten warb nun also Hehnen dafür, dies alles in der Satzung zu klären. Werner Pfanzelt (CSU) kritisierte das scharf. Eltern würden verunsichert und es werde dazu führen, dass diese sich bei privaten Anbietern rückversichern würden, die ihnen einen Betreuungsplatz garantierten, sagte er.

Der Haarer Gemeinderat beschloss am Ende, die Satzung im Sinne von Susanne Hehnen zu ändern. Sollte das zur Betreuung notwendige Personal fehlen, könne es zu einer Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt oder in einer anderen Kindertagesstätte kommen, heißt es nun in dem Bescheid.

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