Haar:Künftig gleiche Rechte für Rettungskräfte

Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte, unabhängig davon, ob sie von der Leitstelle angefordert werden. Der SPD-Sicherheitsexperte Peter Paul Gantzer hat sich mit seinem entsprechenden Antrag in der vergangenen Woche im Landtag durchgesetzt - gegen den ursprünglichen Willen der CSU, wie der Landtagsabgeordnete aus Haar in einer Pressemitteilung betont. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts sowie um die Erstattung von einsatzbedingten Kosten.

"Eigentlich ist die Rettungshelfergleichstellung aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig", schreibt Gantzer. Aber die CSU-Fraktion im Landtag habe diese Forderung über ein Jahr lang blockiert, habe die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen wollen.

Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. "Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen", heißt es in Gantzers Presseerklärung.

Dem Beschluss des Landtags zufolge muss nun die bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung beinhaltet. Die Umsetzung des Beschlusses soll nach dem Willen des SPD-Landtagsabgeordneten nun rasch über die Bühne gehen: "Ich erwarte, dass dies schnellstmöglich geschieht. Die Rettungskräfte in Bayern haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung."

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