Haar:Klage gegen Unterkunft chancenlos

Von Christina Jackson, Haar

Erich Fischer ist in Haar bekannt für sein soziales Engagement. Wenig Empathie zeigt er jedoch aktuell für eine Asylbewerbeunterkunft in der Gemeinde. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Baugenehmigung für ein Gebäude an der Hans-Pinsel-Straße 2-3 geklagt. Als Bauherr und Verantwortlicher für die benachbarten Gewerbeimmobilien sieht er sich von der derzeitigen Nutzung des Grundstücks gestört. Das Verwaltungsgericht hatte zum Ortstermin geladen, wo Rechtsanwalt Ulrich Scherer auf die Frage von Richterin Cornelia Dürig-Friedl, welche konkreten Klagegründe vorlägen, nicht viel zu antworten wusste: "Es handelt sich um die subjektive Störung und die Befürchtung, dass unbefugte Personen über das Gelände der benachbarten Firmen laufen". Während der Verhandlung auf dem Parkplatz herrschte absolute Ruhe auf dem gesamten Gelände. Aus den Fenstern der Asylbewerberunterkunft kam kein Geräusch. Es gab kein Flanieren, keine Gruppentreffen oder Diskussionen vor dem Gebäude, in dem sich derzeit rund 160 Flüchtlinge aufhalten.

Zu den Firmen, die sich in der Hans-Pinsel-Straße befinden, zählen Medizin-, Mode-, Büro-, Lager- und Messtechnik-Unternehmen. Aufgrund des großen Bedarfs von Flüchtlingsunterkünften hatte es eine Lockerung des Baurechts gegeben, nach der die Unterbringung der Menschen in Gewerbegebieten zulässig ist. Ein entsprechender Vertrag zur Nutzung der Immobilie an der Hans-Pinsel-Straße 2-3 ist für die Dauer von zehn Jahren geschlossen worden. Die Verlängerung der Übereinkunft ist möglich. Richterin Dürig-Friedl sagte: "Damit ist auch ein möglicher Gebietsbewahrungsanspruch ihres Mandanten ausgehebelt". Entsprechend eindeutig fiel das Urteil aus. "Da keine konkreten Störungen für die Nachbarschaft vorliegen, kann man nicht sagen, dass das Vorhaben rücksichtslos ist. Die Klage hat keine Chance." Zu Rechtsanwalt Scherer sagte die Richterin abschließend: "Sie können ihrem Mandanten sagen: Sie haben es versucht".

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