Haar:Die Gemeinde verdient mit

Haar: Die Brennerei in Salmdorf machte vor einigen Jahren Wohnhäusern Platz. Geschähe das erst jetzt, kämen die neuen Regeln zur Anwendung.

Die Brennerei in Salmdorf machte vor einigen Jahren Wohnhäusern Platz. Geschähe das erst jetzt, kämen die neuen Regeln zur Anwendung.

(Foto: Claus Schunk)

Haar schöpft auch innerorts Planungsgewinne ab, um günstigen Wohnraum zu schaffen

Von Bernhard Lohr, Haar

Die Gemeinde Haar schöpft künftig auch bei Wertsteigerungen von Grundstücken und Gebäuden ab, die durch eine geänderte Bauleitplanung innerorts entstehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die geltende Regelung zur sogenannten Sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) zu modifizieren und auch auf Innenbereiche auszuweiten. Damit gilt fortan eine Freigrenze von einem Zugewinn von 500 Quadratmetern Geschossfläche im Innen- wie im Außenbereich. Die CSU-Fraktion scheiterte an der Mehrheit im Gremium mit ihrem Versuch, diese Freigrenze nach oben zu schrauben und an einem anderen Punkt die Regelung abzuschwächen. Mit Ausnahme von Thomas Reichel, der sich der Mehrheit anschloss, stimmte sie gegen den Beschluss.

Die Gemeinde Haar nutzt seit 1994 die Möglichkeiten, Planungsgewinne zur Schaffung von vergünstigtem Wohnraum einzuziehen. Allerdings galt das bisher nur dann, wenn im Außenbereich Ackerland zu Bauland wurde. Mit der Neuerung will man nun dem Umstand Rechnung tragen, dass in bestehenden Wohngebieten verdichtet wird und auch dafür gewappnet sein, wenn etwa aus Gewerbeflächen Wohngebiete werden. Ein bekannter Fall, bei dem die Gemeinde leer ausging, war etwa der Abriss der Brennerei in Salmdorf, an deren Stelle dann Wohngebäude errichtet wurden. Dabei entstand laut Bürgermeisterin Gabriele Müller (SPD) eine Geschossfläche von 600 Quadratmetern. Man wäre also knapp über der Bagatellgrenze gelegen, die der Gemeinderat jetzt beschlossen hat. Die CSU hätte gerne 1000 Quadratmeter als Grenze gehabt. Die Grundstückseigentümer hätten dann im Fall der Brennerei nichts abtreten müssen.

CSU-Fraktionschef Dietrich Keymer begründete seine Änderungswünsche an dem von Rechtsanwalt Gerhard Spieß vorgelegten Sobon-Entwurfstext damit, es müsse "maßvoll" und "angemessen" in das Eigentumsrecht eingegriffen werden. Er riet dazu, "nicht in der Radikalität hineinzugehen, die am Ende nicht umgesetzt werden kann". Er kritisierte insbesondere, dass die Bagatellgrenze im Außenbereich von 2000 Quadratmetern auf 500 gesenkt werden solle. Abgesehen davon beantragte die CSU, dass bei Überschreiten der Bagatellgrenze nicht "mindestens" 40 Prozent des künftigen Wohnbaulands der Gemeinde zum Sonderpreis angeboten werden müsse. Auch das fand keine Mehrheit.

Anwalt Spieß riet auch dazu, bei den von ihm empfohlenen Grenzwerten und Forderungen zu bleiben. Ein Zugewinn von 500 Quadratmetern Geschossfläche sei eben "schon ganz schön viel", wie er sagte.

SPD-Fraktionschef Alexander Zill ging auf die konkreten Verhältnisse in Haar ein, die wenige Flächen erwarten ließen, bei denen die Gemeinde überhaupt ihre Sobon-Regelung im Innenbereich werde anwenden können. "Ich glaube, wir werden sehr oft auf Grundstücke draufschauen und feststellen: Da ist für die Gemeinde nicht viel zu holen." Wenn die Gemeinde künftig zugreifen kann, kann sie sich entscheiden, ob sie mindestens 40 Prozent der Flächen erwirbt, oder ob sie sich auf ein Vertragsmodell einlässt, über das sie sich "einen Anteil von 30 Prozent der entstehenden Wohngeschossfläche für bezahlbaren Wohnraum" auf eine bestimmte Dauer hin sichert. Letzteres soll "alternativ" und nicht "abweichend" vom Erwerbsmodell möglich sein - also gleichberechtigt neben dem Erwerbsmodell stehen. Dies hatte die CSU ebenfalls beantragt und dafür die Unterstützung des gesamten Gremiums bekommen.

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