Haar:Angst vor Personalmangel

Beschäftigte des Isar-Amper-Klinikums München-Ost pochen auf Korrekturen am Psychiatrie-Finanzierungsgesetz

Mehr als 60 Beschäftigte der Isar-Amper-Klinik München-Ost haben am Donnerstag dafür demonstriert, dass psychiatrische Kliniken in Zukunft mit ausreichend Personal arbeiten können. Sie bekräftigten mit ihrem Ausstand anlässlich der ersten Lesung des Psychiatrie-Finanzierungsgesetzes die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erhobene Forderung nach einer "verbindlichen, umfassenden und bedarfsgerechten Personalbemessung". Deren Finanzierung müsse gesichert werden.

Die Beschäftigten der Klinik in Haar machten zwischen 12 und 13 Uhr vor der Klinikkantine ihre Botschaft an die Politik deutlich. Unterstützt wurden sie dabei laut Mitteilung der Gewerkschaft von der Verdi-Betriebsgruppe sowie Vertretern des Betriebsrats. Robert Metzger, der für die psychiatrischen Einrichtungen des Bezirks Oberbayern zuständige Gewerkschaftssekretär, sagt, dass mit dem Bekenntnis zu einer verbindlichen Personalmindestausstattung in der stationären psychiatrischen Versorgung auch nach 2020 bereits eine Verbesserung zum ursprünglich diskutierten Gesetzentwurf erreicht worden sei. Dennoch enthalte der Entwurf Schwachstellen, die die Verbesserungen zunichte zu machen drohten. Eine Schwachstelle sei, dass das Instrument der Personalbemessung an den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Damit würde der Bock zum Gärtner gemacht. Die dort vertretenen Kassen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung hätten ein Interesse, die Kosten der stationären, psychiatrischen Versorgung möglichst niedrig zu halten, sagt Metzger.

Sabine Brüchmann und Franziska Gregori, Sprecherinnen der Verdi-Betriebsgruppe im Klinikum München-Ost, pochen darauf, dass die Krankenkassen die Einhaltung der vorgeschriebenen Personalausstattung auch überprüfen können. Dass dies bis 2019 nicht verbindlich festgelegt sei, sei eine weitere Schwachstelle. Schlupflöcher solcher Art, zum Unterlaufen gesetzlicher Regelungen dürfe es nicht geben, sagt Metzger.

© SZ vom 24.09.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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