Grünwald:Beschwerde gegen Neusiedl abgewiesen

Das Landratsamt hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Grünwalder FDP-Gemeinderats Michael Ritz gegen Bürgermeister Jan Neusiedl (CSU) abgewiesen. Ritz hatte dem Rathauschef Ungleichbehandlung bei der Akteneinsicht vorgeworfen, da ihm dieser nach der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli die Einsicht in Sitzungsunterlagen verwehrt hatte. Diese waren zuvor im Ratsinformationssystem noch abrufbar gewesen, dann aber von der Rathausverwaltung aus dem Netz genommen worden. Daraufhin hatte Ritz gegen Neusiedl Beschwerde eingelegt.

Die Behörde urteilte, es bestehe keine Verpflichtung des Bürgermeisters, die Sitzungsunterlagen im Nachgang der betreffenden Sitzungen für die Gemeinderäte weiter bereitzuhalten. Zudem, lässt das Landratsamt verlauten, habe "das einzelne Gemeinderatsmitglied" kein gesetzliches Akteneinsichtsrecht. Dieses stehe nur dem Gemeinderat als Organ - soll heißen dem Gremium als solches - zu. Ritz ist mit der Antwort der Behörde nicht zufrieden, hatte er doch ebenfalls angeprangert, dass anderen Gemeinderäten die Akteneinsicht gewährt worden seien. "Die Ausgrenzung von unliebsamen Gemeinderäten kann also weitergehen", sagt Ritz.

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