Gewerkschaft fordert:Verstöße gegen Mindestlohn ahnden

Verstöße gegen den Mindestlohn würden im Landkreis München zu selten geahndet, das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in einer Pressemitteilung. Wie sie schreibt, habe das für die Kontrollen zuständige Hauptzollamt München im vergangenen Jahr lediglich 173 Gastro-Betriebe in seinem Zuständigkeitsbereich geprüft. Allein im Landkreis gehörten 700 Betriebe dazu. Die Gewerkschaft nennt noch mehr Zahlen. 2016 seien 850 Arbeitgeber geprüft worden, dabei verhängte der Zoll wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn Bußgelder in Höhe von 521 000 Euro und leitete zudem 42 Ermittlungsverfahren ein, 31 davon im Gastgewerbe. Der Geschäftsführer der Gewerkschaft, Mustafa Öz, nennt die Zahlen alarmierend. Gerade die Beschäftigten im Gastgewerbe hätten vom Mindestlohn profitieren sollen, "aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus", heißt es. 31 Verfahren bei 173 geprüften Betrieben zeigten, dass die Zahl der Arbeitgeber, die nicht 8,85 Euro pro Stunde zahlen, viel zu hoch sei. Die Gewerkschaft fordert deswegen mehr Kontrollen: "Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen."

© SZ vom 31.05.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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