Lücken beim Versicherungsschutz:Fataler Unfall mit Flüchtling

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Jarmila Skalicky hat nach dem Unfall lange gebraucht, bis sie sich wieder aufs Fahrrad wagte. (Foto: Robert Haas)

Nach einem Fahrradunfall fordert eine 83-Jährige aus Unterschleißheim vergeblich Schmerzensgeld vom Verursacher. Denn der junge Asylbewerber hat keine Haftpflichtversicherung - wie viele mittellose Deutsche auch.

Von Gudrun Passarge, Unterschleißheim

Es war ein Montag wie viele andere. Jarmila Skalicky und ihr Mann Vladimir fuhren mittags mit dem Fahrrad zum Supermarkt. Doch dort kamen sie nicht an. In der Unterführung am Lohhofer S-Bahnhof krachte die 83-Jährige mit einem jungen Mann zusammen, der ihr, wie sie sagt, zu schnell und zu weit auf ihrer Seite entgegenkam.

Was passiert, wenn ein Unfallverursacher nicht zahlen kann?

Skalicky knallte gegen die Betonwand, hatte am linken Arm eine tiefe Fleischwunde und rechts einen Ellenbogenbruch. Zwei Mal musste sie operiert werden, und ans Fahrradfahren war lange Zeit nicht mehr zu denken. Jarmila Skalicky forderte Schmerzensgeld von dem jungen Mann. Vergeblich: Der 22-Jährige ist ein Flüchtling, der in einer Unterkunft in Unterschleißheim lebt. "Er ist mittellos", erzählt sie, und eine Haftpflichtversicherung habe er nicht.

Dieser Fall ist nicht einzigartig und die Frage, die Jarmila Skalicky stellt, ist auch nicht neu. Warum sind Flüchtlinge nicht haftpflichtversichert und wer ersetzt den Schaden, wenn durch das Verschulden eines Flüchtlings etwas am Auto zu Bruch geht oder jemand verletzt wird? Die Antwort ist einfach. Wenn ein Unfallverursacher kein Geld hat und nicht versichert ist, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.

Eine Versicherungspflicht für Flüchtlinge besteht nicht, wie das bayerische Sozialministerium sagt. Der einzelne Asylbewerber könne freiwillig eine Haftpflichtversicherung abschließen, er könne jedoch nicht dazu gezwungen werden. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass auch "ein signifikanter Teil der deutschen Bevölkerung", nicht abgesichert sei, insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Insofern sei es "unabhängig von der Schadenshöhe allgemeines Lebensrisiko, von einem nicht versicherten und gegebenenfalls zahlungsunfähigen Dritten geschädigt zu werden".

Der Landkreis Miesbach hat seine Asylbewerber haftpflichtversichert

Doch das sehen einzelne Kommunen anders. Zum Beispiel Fischbachau im Landkreis Miesbach mit seinem CSU-Bürgermeister Josef Lechner. Er schloss für die Flüchtlinge seiner Gemeinde eine Versicherung ab und setzte sich auch dafür ein, dass der Landkreis nachzog. Der hat nun seit Oktober 2015 eine Haftpflichtversicherung für seine aktuell 726 Asylbewerber abgeschlossen.

Der Jahresbeitrag pro Flüchtling beläuft sich auf 41,65 Euro brutto, wie Pressesprecher Birger Nemitz vom Miesbacher Landratsamt mitteilt. Zunächst gilt diese Regelung für ein Jahr, die Versicherung werde aus den freiwilligen Leistungen des Landkreises beglichen. Den Beschluss habe der Kreistag gefasst, "um vorrangig die Bürger im Landkreis bei Schäden abzusichern, auch der Friedensgedanke stand hier im Vordergrund". Tatsächlich seien einige Schäden gemeldet worden, berichtet Nemitz, meist handelte es sich um kleine Unfälle mit dem Fahrrad. Sie wurden von der Versicherung bezahlt, "allerdings liegt die Schadenssumme deutlich unter den gezahlten Prämien", stellt Nemitz fest.

Der Landkreis München sieht Probleme bei der Gleichbehandlung

Christoph Nadler kennt das Projekt in Miesbach. Der Fraktionssprecher der Grünen im Münchner Kreistag nahm es zum Anlass, auch hier einen entsprechenden Vorstoß zu machen. Es gab auch eine Diskussion darüber im Kreistag, doch es gab ein Argument, von dem sich Nadler überzeugen ließ: der Gleichbehandlungsgrundsatz. Schließlich müsste der Landkreis die Versicherung mit Steuergeld bezahlen und wenn dann jemand käme und auf die Besserstellung der Flüchtlinge im Vergleich zu einem Hartz IV-Empfänger etwa hinweise, täte er das zu recht, wie Nadler sagt. Deswegen haben die Grünen das Thema auch nicht mehr weiter verfolgt.

Im Landkreis München gilt derzeit die Regelung, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge über den Landkreis versichert sind, erwachsene Asylbewerber dagegen nicht. Wie das Landratsamt mitteilt, "empfehlen aber alle Sozialpädagogen und auch die Helferkreise den Asylbewerbern, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen". Und viele hätten das auch bereits getan. Jarmila Skalicky jedoch hat umsonst einen Anwalt eingeschaltet, den sie jetzt bezahlen muss. Schmerzensgeld gibt es nicht. Aber immerhin wagt sie sich jetzt schon wieder aufs Fahrrad.

© SZ vom 25.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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