Garching:Zweierlei Maß für die Sicherheit

Theater-Notausgang wird trotz unklarer Rechtslage umgebaut

Der Notausgang auf der Nordseite des Römerhoftheaters soll künftig nach außen aufgehen. Das bekräftigt Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD) auf Nachfrage - auch wenn weiterhin umstritten ist, ob die bisherige Situation den Anforderungen an den Brandschutz genügt oder nicht. Das Geld sei bereits im Haushalt 2018 unter dem Punkt Bauunterhalt eingestellt, so Gruchmann: "Wir werden den Auftrag sofort nach Genehmigung des Haushalts erteilen."

Auf das Problem mit dem nach innen zu öffnenden Notausgang hatte der Fraktionschef der Grünen, Hans-Peter Adolf, im vergangenen Jahr hingewiesen und sich zuletzt, nachdem er nach einem halben Jahr immer noch nichts von der Stadt gehört hatte, erbost an die Presse gewandt. Auf den Hinweis des Grünen-Chefs im Stadtrat hat auch das Landratsamt das Römerhoftheater in Augenschein genommen. Nach der Bayerischen Bauordnung sei es bei einer Versammlungsstätte dieser Größenordnung - es können etwa 100 Besucher eine Vorstellung anschauen - jedoch nicht vorgeschrieben, dass die Notausgänge sich nach außen öffnen lassen, teilt eine Sprecherin des Landratsamts mit. Die Baugenehmigung von 1992 habe Bestand.

Allerdings haben die Behördenvertreter trotzdem Brandschutzmängel aufgezeigt. So müssen zwei Fenster mit Brandschutzplatten abgesichert werden, was die Stadt auch zugesagt habe. Das Landratsamt behält sich weitere Prüfungen vor. "Erst nach dem Vorliegen und der Überprüfung weiterer Planunterlagen" könne man "die Gesamtsituation abschließend beurteilen", heißt es in der Mitteilung an die Stadt. Würden jedoch die Sofortmaßnahmen umgesetzt, bestünden "keine Bedenken" gegen die Veranstaltung am 18. Januar.

Zu einer anderen Auffassung hinsichtlich der Tür kommt allerdings die ebenfalls eingeschaltete Kommunale Unfallversicherung Bayern. Deren Vertreter beruft sich in einer Mail an Hans-Peter Adolf auf die Technische Regel für Arbeitsstätten, die vorschreibt, dass manuell betätigte Türen in Fluchtrichtung zu öffnen sein müssen. Diese Vorschrift betreffe nur die Beschäftigten im Theater, die Besuchersicherheit gehöre nicht in den Zuständigkeitsbereich der Versicherung.

Da die Tür jetzt ausgetauscht werden soll, dürfte der Streit damit beigelegt sein. Adolf jedenfalls sagt zum Brandschutz: "Da liegt einiges im Argen. Ich find's super, wenn es schnell beseitigt wird."

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