Garching:Wildes Plakatieren ist strafbar

Wer seinen Hinweis auf eine Veranstaltung an einen Laternenmast pinnt, riskiert eine Strafe von bis zu 500 Euro wegen wilden Plakatierens. Darauf weist die Stadt Garching in einer Pressemitteilung hin. Aushänge aller Art dürften in der Öffentlichkeit nur an den von der Stadt bestimmten Flächen, wie Anschlagtafeln und Plakatsäulen, angebracht werden. Möchte jemand Plakattafeln aufstellen, um beispielsweise auf eine Verkaufsaktion oder eine Diskussion hinzuweisen, so muss er zunächst beim Ordnungsamt einen Antrag stellen. Die Genehmigung ist allerdings kostenpflichtig. Doch im Alltag stelle die Verwaltung häufig Zuwiderhandlungen fest. Da klebten die Papiere an Häusern und Zäunen, manchmal sogar an Verkehrsschildern. Das ärgere nicht nur die Bürger, sondern bedeute für die Mitarbeiter des Rathauses auch Mehrarbeit, weil die Zettel entfernt werden müssten. Das sei vermeidbar, wenn man sich vorher beim Ordnungsamt kundig mache.

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