Garching:Aufsichtsbeschwerde der Grünen abgewiesen

Garching: Soll der Helmut-Karl-Platz Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben? Oder soll auch Lieferverkehr erlaubt werden?

Soll der Helmut-Karl-Platz Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben? Oder soll auch Lieferverkehr erlaubt werden?

(Foto: Stephan Rumpf)

Landratsamt bezeichnet Vorgehensweise des Bürgermeisters in der Diskussion um das Bürgerbegehren als korrekt.

Von Sabine Wejsada , Garching

Das Landratsamt hat die Aufsichtsbeschwerde der Grünen gegen die Stadt Garching abgewiesen und damit die Vorgehensweise von Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD) als korrekt bezeichnet. Der Ausschluss der Stadträte Hans-Peter Adolf, Walter Kratzl und Werner Landmann in der Sitzung am 28. Juli, als es um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Rettet den Helmut-Karl-Platz" ging, war rechtens. Bürgermeister Gruchmann bedauert den Eklat. Die Entscheidung des Stadtrates zum Ausschluss habe nie auf einem persönlichen Zwist basiert, sondern sei aufgrund juristischer Regelungen der bayerischen Gemeindeordnung unausweichlich gewesen, betont Gruchmann.

Die Verwaltung habe sich zuvor ausführlich mit den rechtlichen Vorgaben befasst. Die Unterstellungen der Grünen, dass Gruchmann hier "hinterfotzig" gehandelt habe, seien reine Polemik gewesen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt, die sich nun bestätigt sieht. In der Antwort des Landratsamtes zur Aufsichtsbeschwerde von Landmann gegen die Stadt heißt es: Der Ausschluss der drei Stadträte sei nicht zu beanstanden. Für Gruchmann ist das Thema damit erledigt. Er hofft, dass nun alle Fraktionen gemeinsam eine konstruktive Lösung für den Helmut-Karl-Platz finden.

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