Friedhof:Ein Grab zum doppelten Preis

Höhenkirchen-Siegertsbrunn hebt die Friedhofsgebühren deutlich an

Von Antonia Hofmann, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Sterben war in Höhenkirchen-Siegertsbrunn bisher nicht allzu teuer. Weil die beiden gemeindlichen Friedhöfe ausgebaut wurden und der kommunale Prüfungsverband der Gemeinde im Nacken sitzt, passt sie nun die Gebühren an - das erste Mal seit 20 Jahren. In seiner jüngsten Sitzung erließ der Gemeinderat eine neue Friedhofsgebührensatzung sowie eine neue Friedhofssatzung.

Betroffen sind der Leonhardi-Friedhof in Siegertsbrunn und der Waldfriedhof in Höhenkirchen. Künftig werden dort 75 Prozent der Kosten über die Gebühren abgedeckt. Die übrigen 25 Prozent übernimmt die Gemeinde für die Pflege der Grünanlagen. Die Kostendeckung durch die Gebühren war seit 2013 stetig gesunken, 2015 lag sie nurmehr bei 21 Prozent. Die Aufsicht hat die Erhöhung bereits angemahnt, die Gemeinde entschied sich jetzt für die Anpassung.

Vor einer neuen Gebührenkalkulation sollten zunächst die Erweiterungsarbeiten auf den Anlagen abgeschlossen werden, erklärte Zweite Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) auf Anfrage. Beide Friedhöfe waren zuletzt erweitert worden, die Siegertsbrunner Anlage bekam zum Beispiel eine Urnenwand. Und das wird nun auf die Gebühren umgelegt. Kostete ein Einzelgrab bisher etwa 26 Euro im Jahr, werden künftig 73 Euro fällig. Die Gebühr für eine Doppelgrabstätte steigt von etwa 51 Euro auf 137 Euro, für ein Urnengrab von rund 18 auf 98 Euro pro Jahr.

Bereits seit vergangenem Sommer waren die Friedhofsgebühren Thema in der Gemeinde gewesen - damals waren noch drastischere Erhöhungen im Gespräch. Die Diskussion führte zu einem regelrechten Ansturm von Betroffenen - dabei ging es jedoch weniger um die teureren Preise an sich. Ein paradoxes Detail trieb die Bürger um: Ein Einzelgrab - 90 Zentimeter breit und zwei Meter lang, für maximal zwei Särge - kostet pro Jahr 25 Euro weniger als ein deutlich kleineres Urnengrab, in dem maximal vier Personen beerdigt werden können. Theoretisch können in ein Einzelgrab aber auch sechs Urnen eingesetzt werden - womit man letztlich günstiger wegkäme. "Logisch ist das eigentlich nicht", meint Konwitschny. Aber verbieten könne man es auch nicht. Dieser Sachverhalt müsse transparent dargestellt werden - bei einem Einzelgrab sei "beides möglich", stellt sie klar. Der Nachteil: Dann müsse man "natürlich auch ein großes Grab pflegen".

Gudrun Hackl-Stoll (Grüne) fragte in der jüngsten Sitzung erneut nach der Möglichkeit für eine islamische Bestattung. Bisher fehlte danach die Nachfrage, wie es seitens der Verwaltung hieß. Man könne die Satzung später aber gegebenenfalls darum ergänzen, sagt Konwitschny. Auch die Möglichkeit der Baumbestattung in Siegertsbrunn soll - sobald sie eingerichtet ist - nachgetragen werden. Als wichtig erachtete das Gremium auch eine Splittungsregel für die Gebühren, die eigentlich jeweils für die kommenden zehn Jahre zu entrichten sind: Die Summe kann nun entweder direkt oder in zwei Hälften zu Beginn und nach fünf Jahren bezahlt werden. Dann wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro fällig. Eine neue Lockerung in der Friedhofssatzung besagt, dass Betroffene beim Bestatter nun die freie Wahl haben - bisher war ein einziges Unternehmen vorgeschrieben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: