Fahrräder:Falschparker auf zwei Rädern

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Viele Radler nutzen die offiziellen Ständer nicht, sondern parken direkt am U-Bahneingang. (Foto: Florian Peljak)

Garching versucht, dem Wildwuchs an den U-Bahnhöfen Herr zu werden. Doch die Rechtslage ist schwierig

Von Gudrun Passarge, Garching

Für funktionstüchtige Fahrräder gibt es kein Parkverbot. Das musste die Fraktion der Unabhängigen Garchinger erfahren, die eine Satzung zum Abstellen von Leihrädern angeregt hatte. "Es gibt keine rechtliche Handhabe dafür, dass man eine Satzung erlässt, wo die Fahrräder abgestellt werden dürfen", erläuterte die zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus, Madlen Groh, den Stadträten kürzlich im Hauptausschuss. Weil insbesondere die Grünen die Idee nicht aufgeben wollten, soll nun doch nach einer Möglichkeit gesucht werden, mit einer Satzung für Ordnung zu sorgen.

Die Unabhängigen Garchinger befürchteten eine ähnliche Entwicklung in der Universitätsstadt, wie sie in München zu beobachten ist - mit Leihrädern unterschiedlicher Couleur, die teils auf dem Gehweg, teils im Gebüsch herumliegen. Doch Vorschriften könne die Stadt den Unternehmen und den Nutzern solcher Leihräder nicht machen, sagte Groh, denn Fahrräder gehörten zum Gemeingebrauch und dürften überall abgestellt werden.

Das gelte lediglich nicht für Schrotträder. Aber selbst da gelten strenge Auflagen. Nach einer Vorgabe der Obersten Baubehörde dürften nur Räder entfernt werden, die auch nach einem vier Wochen alten Hinweis am Rad nicht bewegt wurden. In der Stadt Garching werden solche Räder zweimal im Jahr eingesammelt, 2017 kamen so 59 Schrotträder zusammen, die sechs Monate eingelagert und danach entsorgt wurden.

Anders sieht es dagegen bei verkehrstauglichen Velos aus, über die sich die Garchinger vor allem auf dem Maibaum- und dem Helmut-Karl-Platz ärgern. Denn viele Fahrradfahrer vermeiden die Abstellanlagen und parken so nah wie möglich am U-Bahn-Eingang. Damit stören sie jedoch Passanten und andere U-Bahnfahrer.

Madlen Groh hatte in der Vorlage Gerichtsurteile aufgeführt, wonach eine optische Belästigung kein Grund sei, wahllos abgestellte Fahrräder zu entfernen. Nur gegen verkehrsordnungswidrig abgestellte Räder könne die Verwaltung vorgehen, sofern andere Verkehrsteilnehmer dadurch geschädigt oder behindert werden, sagte Groh. Außerdem sprach sie das Haftungsproblem an. Anstelle einer Benutzungssatzung schlug sie vor, die Wildparker durch Banderolen an ihren Rädern auf die offiziellen Abstellanlagen hinzuweisen.

Doch auf diese erzieherische Maßnahme allein will Grünen-Fraktionschef Hans-Peter Adolf nicht vertrauen. Er fordert, ungeachtet der Bedenken eine Benutzungssatzung zu prüfen und führte bayerische Gerichtsurteile an, nach denen es durchaus möglich sei, die Dinge zu regeln. "Der Platz ist eine kommunale Einrichtung. Da können wir sagen, was da passiert und was nicht." Auch eine Haftungseinschränkung sei in so einer Satzung möglich. Außerdem solle man dieses Problem nicht allzuhoch hängen. "Denn da stehen ja eher billige Radl und nicht das 3000-Euro-Mountainbike". Die 50 Euro für einen Kratzer würde sowieso die städtische Haftpflichtversicherung übernehmen.

Adolfs Hoffnung: Wenn die Verwaltung die Räder konsequent mal zwei Wochen lang entfernen würde, "dann kämen die Leute vielleicht zwei Minuten früher zur U-Bahn" und würden ihre Räder ordnungsgemäß abstellen. Die Verwaltung wird nun die Möglichkeit prüfen, eine solche Benutzungssatzung für die beiden Plätze zu erarbeiten.

© SZ vom 16.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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