Eching/Unterschleißheim:Ein Schlag ins Wasser

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Die Fische in den Teichen von Anton Kurz lieben es kalt. Deshalb könnte die Einleitung von Kühlwasser ins Grundwasser zum Problem werden. (Foto: Marco Einfeldt)

Der Betreiber einer Echinger Saiblings- und Forellenzucht sieht seine Existenz durch das Kühlwasser eines geplanten Rechenzentrums in Unterschleißheim gefährdet. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zieht er dennoch zurück - wegen Aussichtslosigkeit.

Von Alexandra Vettori, Eching/Unterschleißheim

Es hatte etwas vom Kampf Davids gegen Goliath, als der Echinger Fischzüchter Anton Kurz am Dienstag dem Freistaat Bayern und der Firma E-Shelter gegenüber stand, letztere mit Gutachterteam im Rücken. Doch im Gegensatz zur biblischen Geschichte stand der Familienbetrieb im Rechtsstreit um die Genehmigung der Grundwasserkühlung eines in Unterschleißheim geplanten Rechenzentrums tatsächlich auf verlorenem Posten, und das gleich auf mehreren Ebenen. Am Ende zog Kurz seine Klage zurück, um im aussichtslosen Kampf nicht auch noch viel Geld zu verlieren.

Seit 35 Jahren bewirtschaftet Anton Kurz das Teichgut Nadler, bereits in der dritten Generation. Er züchtet Saiblinge, Bach- und Lachsforellen, 2010 hat er den Hof für eineinhalb Millionen Euro modernisiert, seither produziert er 80 bis 100 Tonnen Fisch im Jahr. Dann kam 2011 das, was er vor Gericht den "Nackenschlag" nannte: Im drei Kilometer westlich gelegenen Unterschleißheimer Gewerbegebiet soll ein 18 000 Quadratmeter großes Rechenzentrum entstehen. Das Problem: Zur Kühlung der Rechner dient Grundwasser, das danach, noch warm, wieder in die Erde gepresst wird. Nun wird die Fischzucht aber von eben jenem Grundwasser und einem ebenfalls von dem geplanten Rechenzentrum her fließenden Bach mit Wasser versorgt. Mit kaltem Wasser, so wie es Salmoniden mögen. Sollte das warme Kühlwasser zur Fischzucht gelangen, wäre es damit vorbei. "Je wärmer das Wasser, desto mehr Probleme kriegen die Fische", klagte Kurz vor Gericht. Jahrelang wehrte er sich, zuletzt vor dem Verwaltungsgericht, wo er Klage gegen die im August vom Landratsamt München erteilte wasserrechtliche Genehmigung einreichte.

Verständnis für die Ängste des Fischzüchters äußerte Verwaltungsrichter Thomas Eidam durchaus. Er betonte aber auch, dass das Landratsamt München den Antrag nicht einfach durchgewunken habe. Der erste mit einer Wasserentnahme und Rückpressung von acht Millionen Kubikmeter sei abgelehnt worden und auch beim zweiten mit vier Millionen gab es Auflagen. Ein Monitoringkonzept, zum Beispiel, mit Temperaturmessstellen in Grund- und Bachwasser. Damit kann das, was laut Landratsamt und hydrogeologischer Modellrechnung nicht passieren wird, nämlich die Ausdehnung der "Wärmefahne" im Grundwasser bis zur Fischzucht, dann zumindest früh festgestellt werden, sollte es doch geschehen. "Uns stört, dass nur eine Bohrung und ein Modell angefertigt wurden, im Auftrag von E-Shelter", monierte der Rechtsanwalt des Fischzüchters, Eberhard Bubb.

Hundertprozentige Sicherheit aber gebe es nicht vor der Inbetriebnahme, so der Richter. Allerdings könne auch Kurz eine Gefährdung seiner Existenz nicht nachweisen. Dazu kommt, auch das sagte der Richter mit kritischem Unterton, dass auch das Umweltrecht hier nicht greife: Dort sind zwar die Entnahme von Grundwasser und dessen Anreicherung enthalten, nicht aber das Wiedereinpressen von erwärmtem Grundwasser. Nicht nur Rechtsanwalt Bubb konnte es kaum fassen: "Die Entnahme erfordert eine Genehmigung, aber bei der Wiedereinleitung von erwärmtem Wasser braucht es nichts, da müssen sie doch Bauchweh bekommen!", monierte er. Richter Eidam stimmte zu: "Das wäre es wert, aufgenommen zu werden." Weil das aber nicht Sache des Verwaltungsgerichts war, drängte der Richter zur Einigung: Dafür, dass er die Klage zurückzog, sprach er Fischzüchter Kurz vierteljährliche Messberichte zu, die E-Shelter unaufgefordert schicken muss. Außerdem muss die Firma 10 000 Euro für ein Gutachten beisteuern, sobald die Messstellen Alarm schlagen und sich die unterirdische Wärmefahne der Fischzucht doch nähert.

© SZ vom 26.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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