Bürgerbegehren:Verwaltungsgericht bremst Pullach

Jubel im Lager der Wählergemeinschaft "Wir in Pullach" (WIP): Laut Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (VG) vom Montag muss die Gemeinde Pullach bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache sämtliche Maßnahmen zur Wohnbebauung an der Heilmannstraße unterlassen. Damit schlägt sich das Verwaltungsgericht auf die Seite der Initiatoren eines Bürgerbegehrens, die im Oktober einen Eilantrag auf Erlass einer solchen Sicherungsanordnung eingereicht hatten. Damit wollte die WIP verhindern, dass vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens vollendete Tatsachen geschaffen werden. Der Pullacher Gemeinderat hatte per Mehrheitsbeschluss das von der Wählergemeinschaft beantragte Bürgerbegehren gegen den Bau von Gemeindewohnungen an der Heilmannstraße als unzulässig eingestuft und abgelehnt. Auf dem Areal will die Gemeinde 22 bezahlbare Wohnungen errichten. Die Gemeinde hat nun zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Die gerichtliche Entscheidung für oder gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens steht noch aus.

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