Aschheim:Schweinemast wird erweitert

Schweine im Mastbetrieb

Die Gemeinde kann nicht verhindern, dass 880 zusätzliche Mastplätze für Schweine entstehen.

(Foto: Carsten Rehder)

Gemeinde Aschheim zieht Klage gegen Vergrößerung eines Betriebes mangels Erfolgsaussichten zurück

Von Cathrin Schmiegel, Aschheim

Die Gemeinde Aschheim zieht ihre Klage vom vergangenen Jahr gegen die Erweiterung eines Schweinestalles an der Mühlenstraße zurück. Darauf einigten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses am Donnerstag bei einer Gegenstimme aus den Reihen der Freien Wähler. Diese Entscheidung war der Gemeinde wegen mangelnder Erfolgsaussichten von der beauftragen Anwaltskanzlei nahe gelegt worden. Mit den rechtlichen Schritten wollten die Kommunalpolitiker zuvor gegen ein Bauvorhaben vorgehen, das den Betrieb um 880 Mastplätze und damit auf insgesamt 1456 Plätze erweitern soll. Auch eine zweite Güllegrube mit je 750 Kubikmetern ist geplant. Geklagt hatte die Gemeinde gegen das Landratsamt, das das gemeindliche Einvernehmen in dem Fall ersetzt hatte.

Der Bauantrag löst seit Langem Aufruhr in der Gemeinde aus. Schon zu Beginn des Jahres 2009 waren dem Aschheimer Bauausschuss und dem Gemeinderat die Pläne für den Schweinemastbetrieb vorgelegt worden. Beide Gremien hatten ihren Zuspruch damals verweigert und ein Immissionsschutzverfahren gefordert. Die Kommunalpolitiker begründeten diesen Schritt damit, dass sich Bürger bereits über die Geruchsbelästigung, die von den Tieren und dem Betrieb ausging, beschwert hatten. Der Stall fasste damals 567 Schweine. Auch mit einem Kompromissvorschlag des Antragstellers wollten sich die Gemeinderäte nicht zufrieden geben. Sie votierten gegen den Vorschlag, welcher die Zahl der Plätze von den geplanten 960 auf 880 reduzierte.

2013 wurde dann ersichtlich, dass auch die Forderung der Gemeinde nach einem Immissionsschutzverfahren unzulässig gewesen ist. Die Schwelle liegt hierfür bei 1500 Tieren, die Stallung in Aschheim lag mit der Senkung der Plätze knapp unter dieser Grenze. Somit war nur noch ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Dennoch wurde dem Landratsamt zufolge eine Untersuchung zu Gerüchen, Staub und Ammoniak vorgenommen. Gutachter kamen dabei zu dem Ergebnis, dass es bei der Einhaltung der Auflagen zu keiner unzulässigen Belästigung der Umwelt und der umliegenden Nachbarn kommen wird.

Um die Erweiterung des Mastbetriebes doch noch zu verhindern, reichte die Gemeinde im Februar vergangenen Jahres eine Klage gegen das Landratsamt ein. Die Behörde hatte das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, da sich Aschheim rechtswidrig gegen das Baugenehmigungsverfahren gestellt hatte. Schon 2013 gab das Landratsamt an, dass der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung des Baus habe, da das Grundstück an der Mühlenstraße weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch in bebauten Ortsteilen liegt.

Es waren letzten Endes eben jene Argumente, welche die Rechtsanwälte der Gemeinde zu dem Rat bewogen haben, die Klage gegen das Landratsamt und die Erweiterung des Mastbetriebes fallen zu lassen. Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) bedauerte diesen Schritt und gab den O-Ton eines Anwaltes wieder: "Wir hätten baurechtliche Planungen ergreifen müssen." Ein bloßes Veto gegen die Erweiterung des Mastbetriebes habe nicht ausgereicht.

Das offizielle Schreiben der Kanzlei liegt derzeit noch nicht vor. Einige Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses hatten mit dem Ausgang wohl schon gerechnet. "Die Klage hatte damals schon keinen Sinn", sagte etwa Achim Jänsch von der SPD. Die Gerichtsverhandlung, die für den 9. September dieses Jahres anberaumt war, wird mit der Entscheidung des Bauausschusses abgesagt. Der Erweiterung des Mastbetriebes steht damit nichts mehr im Wege.

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