Aschheim:Furcht vorm Altbestand

Die Gemeinde prüft ihre Straßen. Bei einer Erschließung wird es teuer

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Viele Gemeinden kramen derzeit in ihren Büchern und suchen Aufzeichnungen über ihre Straßen zusammen. Im Frühjahr 2021 nämlich tritt eine Änderung im Kommunalabgabengesetz in Kraft: Von da an können Kommunen für Straßen, die erstmals ordnungsgemäß befestigt werden, nur mehr dann nach dem Prinzip der Erschließungsbeiträge abrechnen, wenn mit der erstmaligen Herstellung maximal vor 25 Jahren begonnen wurde. Die Gemeinde Aschheim hat daher die Parole ausgegeben, alle Straßen im Altbestand zu überprüfen und diese im Zweifelsfall ordentlich zu erschließen; für mehrere Straßen im Ortsteil Aschheim hat der Gemeinderat die Planung bereits beschlossen, erste Bauarbeiten laufen.

Die Anwohner der Burkhartstraße in Dornach werden dem höchstwahrscheinlich entgehen können. Die Überprüfung des baulichen Zustands und der Dokumentation habe ergeben, erklärte Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) im Bauausschuss, dass die Burkhartstraße bereits als hergestellte Erschließungsstraße gelten kann. Für die Anwohner sind das gute Nachrichten. Denn an der Erschließung einer Straße müssen sich die Anlieger beteiligen, sie tragen bis zu 90 Prozent der Kosten. Anders ist es beim zusätzlichen Ausbau einer bestehenden, bereits ordnungsgemäß hergestellten Straße: Hier greift die Straßenausbaubeitragssatzung - falls die betreffende Kommune denn eine hat. In Aschheim ist das nicht der Fall; weitere Ausbauarbeiten hätten also keine Kostenbeteiligung der Anlieger zur Folge.

Ob die Bewertung der Burkhartstraße so Bestand hat, müssen die Mitglieder des Gemeinderats am 4. Mai entscheiden. In der Sitzung werden auch die weiteren Rechercheergebnisse zu Altbestandsstraßen vorgestellt. Bürgermeister Glashauser versprach, in jedem Fall eine Einzelprüfung vorzunehmen.

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