Landgericht München:Fünf Klagen wegen Silikon-Brüsten

Der Skandal um betrügerische Machenschaften mit minderwertigen Brust-Silikonimplantaten beschäftigt nun auch das Landgericht München. Eine Patientin klagt gegen einen Arzt in Bogenhausen. Sie will 140.000 Euro, doch ein Teil der Fälle wird abgewiesen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der Skandal um betrügerische Machenschaften mit minderwertigen Brust-Silikonimplantaten beschäftigt nun auch das Landgericht München I. Eine Frau aus Unterschleißheim klagt gegen einen Facharzt für Plastische Chirurgie mit Praxis in Bogenhausen. Er hatte ihr eine Silikongel-Prothese des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (Pip) eingesetzt. Dann war aufgekommen, dass die Silikonkissen zumindest zeitweilig mit minderwertigem und gesundheitsschädlichem Material gefüllt worden waren. Das Landgericht Marseille verurteilte Anfang Dezember die Verantwortlichen von Pip deshalb wegen Betruges zu Haftstrafen.

Vorsichtshalber hatte sich die Frau im Klinikum rechts der Isar die Implantate entfernen und durch andere, größere ersetzen lassen. Neben dem Arzt verklagte sie auch den TÜV Rheinland, den deutschen Silikonlieferanten, die französische Allianz-Versicherung und den deutschen Staat. Es geht um etwa 140.000 Euro.

Die Kammer für Medizinrecht hat in einem Teilurteil nun aber die Klagen gegen den TÜV und die Silikon AG abgewiesen. Die betrügerischen Handlungen von Pip seien für den TÜV, der die Firma zertifiziert hatte, nicht erkennbar gewesen, urteilt das Gericht. Mit den begrenzten Mitteln einer privaten Organisation seien sie nicht aufzudecken gewesen. Natürlich wären unangemeldete Kontrollen beim Hersteller sinnvoll gewesen, sagt das Gericht - "indes waren sie nicht obligatorisch". Und zum Silikonhersteller sagt das Gericht, dass die klagende Patientin nicht habe beweisen können, dass die Firma Kenntnis von der zweckwidrigen Verwendung des Materials hatte oder hätte haben müssen.

Die Klage gegen die BRD haben die Anwälte der Patientin im Verfahren zurückgezogen. Und ob die französische Allianz als Versicherung von Pip auch für Schäden in Deutschland haften muss, wird das Gericht erst mit Gutachten klären können.

So bleibt womöglich als letzter Beschuldigter der Schönheitschirurg. Vermutlich werden die Richter hier ebenfalls eine Sachverständigen beauftragen darzulegen, was der Arzt über die mangelhaften Implantate wissen musste und ob er seine Patientin korrekt aufklärte und beriet. Der Doktor beruft sich darauf, seiner Patientin TÜV-geprüfte Implantate empfohlen zu haben. Er habe keinen Anlass gehabt, an der Qualität der Produkte zu zweifeln - "die waren preislich nicht einmal besonders günstig". Einen Teil seines Honorars hat er aber freiwillig rückerstattet. Die Verhandlung geht voraussichtlich im Frühjahr weiter.

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