Landgericht München:Freund mit Handkreissäge umgebracht - zwölfeinhalb Jahre Haft

Prozess um Mord mit Kreissäge

Der Mordprozess gegen Gabi P. (hier beim Prozessauftakt im Februar) ist einer der spektakulärsten, die es in München je gegeben hat.

(Foto: dpa)
  • Gabi P. soll ihren gefesselten Freund beim Sexspiel mit einer Handkreissäge umgebracht haben.
  • Dass das Landgericht München I sie wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt, überrascht Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers.
  • Die Mutter von Alexander H. kündigt aber an, nicht in Berufung gehen zu wollen.

Von Susi Wimmer und Sebastian Krass

Im Prozess um ein brutales Gewaltverbrechen mit einer Handkreissäge ist die Angeklagte Gabi P. zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sie habe ihren ehemaligen Freund Alexander H. beim Sex getötet und sei des Totschlags schuldig, urteilte das Landgericht München I. Die Anklage hatte lebenslange Haft für die damalige Freundin des Opfers gefordert - wegen heimtückischen Mordes. Die Verteidigung hatte hingegen auf Totschlag plädiert und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt.

Das Urteil war für die Staatsanwaltschaft sowie für die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, eine Überraschung. Man hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für Gabi P. wegen Mordes erwartet, sagte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding: "Wir werden die rechtliche Argumentation in dem Urteil prüfen." Die Mutter des Opfers meinte, ihr sei es in erster Linie darum gegangen, ihren toten Sohn zu rehabilitieren. Sie fühle keinen Hass und auch keine Rache gegenüber der Täterin. "Wir werden voraussichtlich keine Revision einlegen", schloss sich ihr Anwalt Eckkard Müller an. Man wolle nicht "mit Gewalt eine lebenslange Freiheitsstrafe für Gabi P. erzwingen".

Der Vorsitzende der ersten großen Strafkammer, Michael Höhne, hatte in seiner Urteilsbegründung erläutert, dass die Kammer schon davon ausgehe, dass Alexander H. zum Zeitpunkt seines Todes eine abgeklebte Schwimmbrille trug und ans Bett gefesselt war. Sodann hätte Gabi P. die Handkreissäge zweimal gegen den Hals des Opfers gedrückt. Alexander H. sei zu diesem Zeitpunkt völlig arg- und auch wehrlos gewesen, so Höhne. Und normalerweise sind Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers Kriterien für eine Verurteilung wegen Mordes.

Allerdings sah die Kammer keinen Kausalzusammenhang zwischen Arg- und Wehrlosigkeit und berief sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2007. Im Grunde geht es dabei darum, dass Alexander H. sich bewusst durch die Fesselung wehrlos machen ließ - in Erwartung von leichten Schlägen beim Sex-Spiel. "Lockte sie ihn bewusst in einen Hinterhalt? Oder nutzte sie seine Hilflosigkeit aus?", führte Höhe aus. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass der Tötungsentschluss vor der Fesselung nicht nachweisbar sei.

Die Pädagogikstudentin Gabi P. und Alexander H. lebten gemeinsam in einem kleinen Einfamilienhaus in Haar. Laut der Angeklagten habe Alexander H. zwei Gesichter gehabt. Er soll sie gedemütigt und zu extremen Sexspielen genötigt haben.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer davon aus, dass Gabi P. im Dezember 2008 ihren Freund heimtückisch ermordet habe. Das Opfer sei währenddessen ans Bett gefesselt gewesen und habe durch eine abgeklebte Schwimmbrille nichts sehen können. Dann habe Gabi P. zur Handkreissäge gegriffen, die wegen Heimarbeiten noch neben dem Bett lag. Sie habe das Gerät eingeschaltet und dem Opfer zweimal kurz gegen den Hals und dann gegen die Brust gedrückt.

Durch die völlige Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. "Da es sich aber letztendlich um eine Beziehungstat gehandelt hat, hat die Staatsanwaltschaft keine besondere Schwere der Schuld gesehen", sagte Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft.

Als Beweismittel galten der Staatsanwaltschaft unter anderem Aufzeichnungen der Studentin, die diese zwei Jahre nach der Tat angefertigt hatte. Darin schilderte sie detail- und emotionsreich das Verbrechen.

Laut dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei der Tagebuch-Eintrag in Kombination mit den Ergebnissen der Rechtsmedizin stimmig.

Gerade diesen Punkt sah Verteidigerin Birgit Schwerdt anders. Diese Aufzeichnungen könnten auch eine "Vermengung aus Realität und Vorstellung sein, um sich selbst zu rechtfertigen, um Gefühle aufzuarbeiten", sagte sie nach ihrem Plädoyer. Es sei nicht erwiesen, dass das Opfer zum Tatzeitpunkt die Schwimmbrille aufhatte und gefesselt war."Das liegt alles im Bereich des Spekulativen."

Gabi P. hat die Tat vor Gericht gestanden. Als Tatmotiv gab die Angeklagte Angst vor ihrem Lebensgefährten an. Sie könne sich nach wie vor nur daran erinnern, "die Kreissäge nach vorne gedrückt zu haben", sagte sie vor Gericht. Wie es dazu gekommen sei, wisse sie nicht.

Für ihre Verteidigerin eine glaubhafte Aussage: "Damit sie überhaupt weiterleben kann, musste sie eine Strategie entwickeln, deswegen hat sie es erfolgreich verdrängt", sagte sie im Anschluss an ihr Plädoyer.

Erst 2016 kam die Tat ans Licht. Mit ihrem neuen Freund hatte die Angeklagte den Toten im Garten ihrer Wohngemeinschaft vergraben. Der Verlobte sitzt deswegen bereits im Gefängnis.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: