Landgericht:Kratzspuren am Luxus-Cabrio - Klage gegen Nachbarin geplatzt

Weltkatzentag

Vorsicht, diese Katze fährt ihre Krallen aus (Symbolbild).

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
  • Der Besitzer eines Mercedes-Cabrios hatte seine Nachbarin auf Unterlassung verklagt - ihre Katzen sollen sein Auto verkratzt haben.
  • Er wollte durchsetzen, dass die beiden Tiere nicht mehr auf sein Grundstück laufen sollten.
  • Zu einem Gerichtsverfahren kam es jetzt nicht mehr, denn die Frau kündigte ihren Umzug an.

Von Stephan Handel

Es ist ja kein großes Problem mehr, für ein Auto einen sechsstelligen Euro-Betrag auszugeben, wo doch schon ein simpler Golf schnell mal 50 000 Euro kosten kann. Einen Mercedes SLS AMG, noch dazu als Cabrio, den sieht man allerdings auch in München nicht so oft - immerhin beginnt die Preisliste in der Grundausstattung knapp unter 200 000 Euro. Verständlich die Verärgerung eines Autofahrers aus Ismaning, als er bemerkte, dass sein Fahrzeug von Kratzspuren verunstaltet war - offensichtlich, so folgerte er, hatten die beiden Katzen seiner Nachbarin den Schaden verursacht; das Auto stand auf dem Grundstück nur durch einen Carport geschützt.

Zwar bezahlte die Versicherung die Reparatur von Verdeck und Karosserie, immerhin knapp 12 000 Euro. Das aber war dem Autobesitzer nicht genug: Er wollte sicherstellen, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt, und verklagte deshalb seine Nachbarin auf Unterlassung: Sie solle dafür sorgen, dass die beiden Katzen nicht mehr auf sein Grundstück und vor allem in seinen Carport kommen.

Damit musste sich nun das Landgericht beschäftigen: Die Nachbarin bestritt, dass es ihre Katzen waren, die das Auto beschädigt hatten, immerhin halte der Autobesitzer selbst ein solches Haustier. Außerdem könne er Schäden auf dem Auto leicht verhindern, indem er es zum Beispiel mit einer Folie abdecke.

Natürlich hat sich die Rechtsprechung bereits mit solchen Fällen beschäftigt: Grundsätzlich ist es erlaubt, Katzen frei herumlaufen zu lassen. Kommt es dabei zu Schäden, so muss geprüft werden, ob der Nachbar das dulden muss. Was die Katzen betrifft, so hätte auch geprüft werden müssen, ob der Kläger denn überhaupt einen "Tatnachweis" hätte führen können, ob also die Kratzspuren an dem Auto eindeutig den Katzen der Nachbarin hätten zu geordnet werden können.

So weit kam es aber gar nicht mehr: Die Nachbarin erklärte, dass sie derzeit ein Haus baue und demnächst mitsamt ihren Katzen umziehen werde. Damit wäre der Rechtsstreit erledigt, weil sie sich zur Unterlassung nicht mehr verpflichten müsste, wenn gar keine Wiederholungsgefahr besteht. Ob der Mercedesfahrer die gesparten Kosten für den Bau einer Garage verwenden will, ist nicht bekannt.

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