Kunst vor dem Oberlandesgericht:Prozess um faule Fritten

Vor 22 Jahren hatten sie ihm als Vorlage für "Pommes d'or" gedient, nun will ein Münchner Künstler die Original-Fritten von seiner früheren Galerie zurück. Weil die verschrumpelten Pommes dort nicht aufbewahrt wurden, beschäftigt der Fall nun ein Gericht.

Ekkehard Müller-Jentsch

Jeder kann so schlau oder dumm seine, wie er will", sagte süffisant Rechtsanwalt Louis Peters. Kurz zuvor hatte am Donnerstag eine von dem Kölner Juristen als Zeugin benannte Rentnerin versichert, dass sie gerne zwei verschrumpelte Pommes für 2000 Euro kaufen möchte. "Die würden gut in meine Sammlung passen", erläuterte die 66-jährige Kunsthistorikern den Richtern des 23. Zivilsenats am Oberlandesgericht München. Allerdings begehrt sie nicht irgendwelche Gammelfritten: Ihr Augenmerk gilt zwei speziellen Kartoffelstäbchen, die der Künstler Stefan Bohnenberger 1990 sorgfältig zum Kreuzigen ausgewählt hat.

Verhandlung ueber Kunstwert von mehr als 20 Jahre alten Pommes

"Pommes d'or": Zwei Kartoffelstäbchen, die als Vorlage für dieses Goldfrittenkreuz dienten, sollen 2000 Euro wert sein.

(Foto: dapd)

"Pommes d'or", eine kleine Skulptur aus 999-er Feingold, hatte der Künstler damals in München kreiert und in der Galerie Mosel und Tschechow ausgestellt. Hatte sich der Münchner Jahre davor noch mit der Vergänglichkeit des Augenblicks beschäftigt, so galt zu diesem Zeitpunkt sein Interesse den Kreuzen.

Vielleicht fanden beide Ideen zusammen, als er seinerzeit eine Tüte Pommes Frites erwarb, sorgfältig acht Stück aussuchte und eintrocknen ließ. Zwei dieser Auserwählten dienten dann als Schablonen für die Herstellung einer Gussform. Das Ergebnis war ein Feingoldfrittenkreuz. Es wurde damals ausgestellt und für 4200 Mark angeboten. "Die Metamorphose eines profanen Alltagsgegenstandes in ein sakrales Kunstwerk", hieß es dazu.

Jetzt, 22 Jahre später, verlangt der mittlerweile in Belgien lebende Künstler die Herausgabe dieser Ur-Fritten. Schon sie seien ein Kunstwerk - und zwar mit dem heutigen Wert von wenigstens 2000 Euro. Eben dafür hatte sein Anwalt die kaufwillige Kölner Sammlerin Ingrid M. als Zeugin benannt. Sie habe zwar nur eine schmale Rente, versicherte sie dem Gericht. Schickte aber hinterher: "Uns gehören auch einige Etagen in Geschäftshäusern der Kölner Innenstadt."

Dem Senat erzählte die kunstsinnige Rheinländerin freudig von Guckkästen und kleinen Papierarbeiten Bohnenbergers, die bereits ihre Sammlung zierten. Ob sie bedacht habe, wie 22 Jahre alte Fritten aussehen könnten, wollte Galerie-Anwalt Hansjörg Staehle wissen. Sie habe auch schon von anderen Künstlern "Überbleibsel von Aktionen" gekauft, antwortete die Zeugin. Der Marktwert solcher Sachen? Sie zuckte mit den Schultern: Bis zu 2500 Euro habe sie Bohnenberger geboten - "alles ist teurer geworden". Und er sei schließlich ein international bekannter Künstler - "da kann man nicht viel verkehrt machen".

"Was ist Kunst"

Galeristin Andrea Tschechow sieht das anders: Es handle sich hier um vergängliches Material, das es nicht mehr gebe. Und zudem seien die vertrockneten Fritten keine Kunstgegenstände, auf die der Künstler eingewirkt habe. Sie forderte das Gericht auf, über die Frage zu entscheiden, ob so etwas Kunst sei und einen Wert habe. Sie verlangte ein Sachverständigengutachten.

Doch die Frage "Was ist Kunst" will der Senat ausdrücklich nicht klären. "Das ist nicht beantwortbar", sagte der Vorsitzende. Interessant sei nur die Frage, ob der umstrittene Gegenstand einen Wert habe. "Und einen Marktwert hat, wofür andere zahlen würden". 2000 Euro will der Künstler von der Galerie einklagen. "Nicht für zwei alte Fritten, sondern als Schadensersatz für das Original", betont Anwalt Peters.

Der Senat will das Berufungsurteil am 9. Februar verkünden. In erster Instanz am Landgericht München I war Bohnenberger abgeblitzt: Er habe nicht nachweisen können, dass schon die beiden Fritten ein eigenständiges Kunstwerk seien - für die Galerie habe deshalb keine besondere Sorgfalts- und Aufbewahrungspflicht bestanden.

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