Eine Kundin prallt in einem Münchner Kaufhaus gegen die gläserne Eingangstür und klagt auf Schmerzensgeld - vergebens.
Offenheit und Transparenz sind bedeutende Aspekte von Kaufhausarchitektur. Schon draußen soll sich der Kunde angesprochen fühlen von dem, was es drinnen zu erwerben gibt, und somit möglichst oft hineingehen. Wenn schon nicht das ganze Gebäude dazu taugt, soll doch wenigstens der Eingang diesem Kniff entsprechen, weswegen Kaufhauseingänge auch meistens genau das sind - offen. Eine Tür? Passt einfach nicht zu dieser Logik.
Im Juni 2008 prallte eine Münchnerin gegen die Glastür der Kaufhof-Filiale im Stachus-Untergeschoss. (© Foto: Rumpf)
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Mit einer solchen Grundhaltung muss im Juni 2008 eine damals 66-jährige Münchnerin auf das Untergeschoss der Kaufhof-Filiale am Stachus zumarschiert sein. Die Dame wählte den Weg über das Mathäser-Kino, von dem aus Rolltreppen nach unten führen.
Zu ihrem Unglück befand sich am Eingang zum Kaufhof aber eine geschlossene Glastür, die sie übersah. Sie prallte mit dem Kopf gegen das Hindernis und erlitt eine Gehirnerschütterung, in deren Folge sie einige Zeit lang nur verschwommen sehen konnte. Daraufhin strengte sie eine Klage gegen Kaufhof beim Amtsgericht München an: Sie wollte 1500 Euro Schmerzensgeld.
Daraus wird nichts, teilte das Amtsgericht jetzt mit. "Im Eingangsbereich eines Kaufhauses muss ein verständiger Besucher des Kaufhauses mit dem Vorhandensein von Glastüren rechnen", hieß es mit einiger Süffisanz in einer Erklärung. Der Besucher dürfe "nicht sorglos darauf vertrauen, dass er den Eingang ungehindert passieren kann".
Das Amtsgericht hatte die Klage schon im März abgewiesen, und auch die Berufungsverhandlung am Landgericht München I brachte der Dame nun nicht den gewünschten Erfolg - das Urteil ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen 172 C 1190/09).
Im Januar hatte Anwalt Erwin K. Hackl Klage eingereicht, Bilder von der fraglichen Tür zum Zeitpunkt des Unfalls sollten das Gericht von der Position der Dame überzeugen: dass die Tür eben nicht als solche zu erkennen gewesen sei. Aus Sicht des Gerichts belegten die Bilder aber gerade, dass sich auf allen Glastüren "auffällige Metallgriffe" befänden. Außerdem sei die untere Türkante mit einem deutlich erkennbaren Metallrahmen eingefasst.
Anwalt Hackl berichtet, er habe einen Gutachter einsetzen wollen, der genau dies klären sollte. "Aber das Gericht wollte das nicht." Inzwischen ist der Eingang zum Kaufhof nach Angaben des Anwalts noch ein wenig auffälliger, zahlreiche Aufkleber weisen auf den Umstand hin, dass er mit einer Tür versehen ist.
(SZ vom 10.11.2009/sonn)
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Und ich dachte, der Artikel kommt aus der USA. Von dort ist man solchen Klagen gewohnt. Bin schwer am Überlegen, ob ich Villeroy und Boch verklage, weil ich den Klodeckel aufmachen muss. Jetzt weiss ich es... aber vorher!
Für den Anwalt hat es sich doch so oder so gelohnt. Von irgendwem wird er sein Honorar schon bekommen, in diesem Fall also von der "Blinden Kuh".
Lieber Vantast,
bei aller Freundschaft, aber nein: es gibt so etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko. Da gehört es dazu, dass man mal auf die Nase fällt oder irgendwo dagegen läuft. Wir sind doch alles keine kompletten Doofbratzen, die in Watte gepackt werden müssen um duch die Gegend zu stolpern. Manchmal tut man sich weh und niemand ist Schuld, so einfach ist das.
Grüße,
Der Commander
Hier kann man den Hammer-Hersteller nicht verklagen, wenn sich auf den Daumen haut. Und eben auch nicht, wenn man vor eine Eingangstür läuft. Gut so.
Gerade weil es so einfach wäre, in Augenhöhe eine Markierung anzubringen, handelte die Firma fahrlässig. Gerade in einer zunehmend gealterten Gesellschaft muß man mit vielen schlechter sehenden Menschen rechnen. Nur auf die gut sehenden, hellwachen Menschen zu setzen, ist nicht richtig.
Ein anderes Urteil hätte zur Folge gehabt, daß sich viele andere Firmen Gedanken gemacht hätten über die Sicherheit ihrer Türen, das entfällt leider, der Kunde ist nun selber schuld, was sicher im Sinne unserer neuen Regierung ist, die Eigenverantwortung zu betonen und die Behinderten links liegen zu lassen....
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