Nach Kirchenrecht ist das ein Kündigungsgrund: Die Leiterin eines katholischen Kindergartens ist geschieden und will wieder heiraten. Die Frau hätte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen können. Doch sie nimmt ihr Schicksal selbst in die Hand und verlässt die Einrichtung. Nicht nur der Pfarrer ist besorgt.
Die Leiterin eines katholischen Kindergartens im südlichen Landkreis München hat ihr Schicksal selbst in die Hand genommen - und gekündigt, um der Erzdiözese zuvorzukommen. Die Frau, die lieber nicht mit Namen in der Zeitung stehen will, ist geschieden und will wieder heiraten. Ihr Lebensgefährte ist ebenfalls geschieden, will aber seine kirchliche Ehe aus familiären Gründen nicht annullieren lassen. Die neue Ehe der Erzieherin ist vor der katholischen Kirche nicht gültig: Ein Verstoß gegen die sogenannte Loyalitätsobliegenheit und damit ein Kündigungsgrund nach Kirchenrecht.
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Sie ist katholisch, geschieden und will wieder heiraten. Und: Sie arbeitet in einem katholischen Kindergarten. Für die Kirche ist das nicht miteinander zu vereinbaren. (© AP)
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Als sogenannter Tendenzbetrieb darf die katholische Kirche verlangen, dass ihre Mitarbeiter mit ihren Zielen übereinstimmen. Dazu gehören diverse Loyalitätspflichten wie das Verbot des Abschlusses einer vor der Kirche ungültigen Ehe. Auch müssen erzieherisch und leitend tätige Personen der katholischen Kirche angehören. Natürlich hatte sich die 43-Jährige von einer Anwältin beraten lassen, welche Chancen sie hätte, ihren Job zu behalten. Doch die Chancen stehen schlecht. "Mir hat es immer Spaß gemacht, das Katholische und die Wertevermittlung. Jetzt bricht mir genau das Katholische das Genick", sagt sie.
Der Fall der Kindergartenleiterin sorgt für Unmut, besonders in dieser Zeit, in der es auf dem Stellenmarkt schlecht aussieht. Der zuständige Pfarrer ist höchst besorgt und bedauert es, dass man wegen solcher disziplinarischer Vorgaben gutes Personal verliere. Auch in der Kirchenverwaltung versteht man die Personalpolitik der Kirchenleitungen immer weniger. Man könne auch nicht nachvollziehen, warum das Kindergartenpersonal zwingend katholisch sein muss, während die Kinder alle Glaubensrichtungen hätten, sagt der Kirchenpfleger. Vor der Umgestaltung der Trägerstruktur des Kindergartens habe auch einmal ein evangelischer Bewerber eingestellt werden können, wenn sich kein gleichwertig qualifizierter Katholik fand. Heute, wo besagter Kindergarten unter der Trägerschaft eines Regionalverbunds steht, der wiederum der Erzdiözese untersteht, werde von vornherein nur katholisches Personal gesucht.
Die Sorge der Eltern, ob in Zukunft die Betreuung ihrer Kinder sichergestellt ist, verstärkt sich durch den aktuellen Fall. Der Elternsprecher verweist auf die schwierige Situation auf dem Stellenmarkt und gibt zu bedenken, dass das Festhalten an der "Loyalitätsklausel" nicht gerade zur Lösung beitrage.
Der Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats, Bernhard Kellner, verteidigt die strikten Regeln: "Der katholische Kindergarten ist keine Bewahranstalt, sondern eine Bildungseinrichtung. Dazu gehört, dass die Mitarbeiter entsprechend der katholischen Lehre leben und das auch vorleben." Im Übrigen werde ja keiner dazu gezwungen, in der katholischen Kirche zu arbeiten. Zudem versichert er: Wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch nehme man Sorgen der Mitarbeiter ernst, wenn sie denn auf ihr Problem aufmerksam machten.
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(SZ vom 07.11.2011/bcia)
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Bisher hat er sich gekonnt als leutseliger, als jovialer Hirte in Szene gesetzt.
Die Rede ist von Herr Marx, dem Erzbischof von München und Freising.
Aber offensichtlich ist er nicht nur Erz-Bischof, sondern auch ein Erz-Reaktionär.
Wie wäre es sonst zu verstehen, dass der leutselige, joviale Herr nicht ein entschiedenes "bis hierher, aber weiter nicht" ruft?
Wie wäre es sonst zu verstehen, dass der leutselige, joviale Herr den Kindern die Bezugsperson und der Frau den Arbeitsplatz wegnehmen lässt.
Unglaublich ist die Arroganz des Bistumssprechers Keller, der losschnoddert, niemand werde gezwungen, bei ihm zu arbeiten´.
Das sind die typischen spätfeudalistischen Attitüden.
Aber die werden dem hohne Herrn schon noch vergehen, wenn die Kirchenbürokratie auch noch die letzten Getreuen vergrätzt hat.
Man muss sich mal klarwerden, welchen sozialen Druck die Kirche als Arbeitgeber auf ihre Angestellten ausübt...
Aber hey... ist ja Glauben, ja nicht dran rütteln.
...nannte Jesus die Schriftgelehrten in den langen Gewändern (Matthäus Kapitel 23).
"Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge;
danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst."
Matthäus 7, 5
Wo bleibt die Moral der katholischen Kirche, wenn es um sündige Renditen, und um unseriöse Geldeinnahmen geht ?
Siehe:
www.welt.de/vermischtes/article13679586/Katholische-Kirche-macht-mit-Pornos-ein-Vermoegen.html
www.spiegel.de/spiegel/0,1518,717173,00.html
da sind Sie im Irrtum.
Es geht
1. nicht um Genöle gegen eine Ideologie, denn jeder darf glauben, was er will. Es geht um eine Organisation, die sich staatlichen Prämissen entzieht
2. nicht um die Frage, ob jemand Mitarbeiter beschäftigen kann, sondern darum, dass den Kirchen Wettbewerbsvorteile eingeräumt werden, dadurch, dass sie sich nicht an arbeitsrechtliche Bestimmungen halten müssen
3. darum, dass im Konkordat Vorteile festgelegt werden, die sich längst schon rentiert haben.
Und wenn Sie glauben, das Konkordat wäre zu Recht eine Entschädigung für die Säkularisation, so darf festgestellt werden, dass die Kirchen über Jahrhunderte die Bevölkerung unterdrückt und beraubt haben. Kriminell erworbenes Gut unterliegt aber keinem Schutz.
So, Sie fordern Toleranz gegenüber der KK, die sich absolut intolerant gegenüber ihren Beschäftigten verhält? Die Frau ist vermutlich nicht einmal eine "schlechte Christin" im Verhältnis zur KK. Was soll dieser Firlefanz mit dem nicht mehr Heiraten können, wenn man verheiratet war, was hat das mit Glauben und Nächstenliebe zu tun? Hat uns - um religiös zu sprechen - Gott perfekt gemacht? Sich scheiden zu lassen hat mit Glauben überhaupt nichts zu tun! Der Gott, an den die Katholiken glauben, würde die Frau nicht entlassen oder unter Druck setzen.
Und: "So viel Rechtsstatlichkeit muss halt in einem demokratischen Staat, der das private Eigentum achtet, nun mal sein!"
In diesem Fall handelt es sich nicht um "privates Eigentum" - der gesamte Staat trägt mit Steuern diese Einrichtungen, und ein "privates Eigentum" der KK ist die Frau auch nicht. Denken Sie darüber nach, TuMas
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