Der Prozess gegen die beiden Jugendlichen, die für den Tod von Dominik Brunner verantwortlich sein sollen, beginnt am 13. Juli. Mehr als 50 Zeugen sollen verhört werden.
Der gewaltsame Tod des Managers Dominik Brunner, 50, am S-Bahnhof Solln wird vor Gericht aufgearbeitet. Am 13. Juli beginnt vor der Jugendkammer des Landgerichts München I der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Täter. Angeklagt wegen Mordes sind der zur Tatzeit 18-jährige Markus S. und sein Freund Sebastian L., 17.
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Im September 2009 wurde Dominik Brunner von zwei Jugendlichen so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später starb. (© Foto: dpa)
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Die beiden sollen Brunner am 12. September vorigen Jahres mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt haben, dass dieser kurze Zeit später starb. Brunner hatte sich zuvor schützend vor vier Kinder gestellt, die von den Angeklagten zunächst um 15 Euro erpresst und dann geschlagen worden sein sollen.
Die Staatsanwaltschaft nimmt als Mordmotiv niedrige Beweggründe an. Die Angeklagten wollten sich demzufolge an Brunner rächen, weil er sich eingemischt hatte. Dem Geschäftsführer eines niederbayerischen Ziegelherstellers wurde posthum der bayerische Verdienstorden und das Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik verliehen.
Er ist Namensträger einer Stiftung, seine Heimatgemeinde Ergoldsbach will ihm ein Denkmal setzen. Die mutmaßlichen Mörder sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft. Ob der Prozess öffentlich stattfindet, ist derzeit noch offen. Grundsätzlich sind Verfahren gegen Jugendliche nicht öffentlich.
Weil aber einer der Angeklagten zur Tatzeit schon 18 Jahre alt war, kann der Prozess auch öffentlich geführt werden. Als vorläufige Termine hat die Jugendkammer bis Ende Juli insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Mehr als 50 Zeugen sollen gehört werden.
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(SZ vom 11.05.2010/alek/amm)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
Die neueste Antwort
Die SZ wartet im Urtext mit dem Titel "Mordfall Brunner kommt vor Gericht" auf.
Frage: Ist die Bezeichnung "Mordfall" in der Berichterstattung zu diesem Zeitpunkt angemessen oder überhaupt zulässig?
Die Strafprozessordnung sieht vor:
"§ 200
(1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, ..., die gesetzlichen Merkmale der Straftat ... zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben."
"§ 203
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint."
"§ 272
Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält
...
3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
..."
Setzt man demzufolge für "Straftat" konkret "Mord" ein und bezeichnet man den Gegenstand des Gerichtsverfahrens in seinem Verlauf als "Fall", dann ergäbe sich das Wort "Mordfall". Allerdings gründet er sich nur auf eine Hypothese der Staatsanwaltschaft, die dem Gericht ausreichend plausibel erscheint, um sie als Anlass der eigentlichen Gerichtsverhandlung (Hauptverfahren) zu akzeptieren. Dass der "Mordfall... vor Gericht" verhandelt würde, wäre in diesem Sinne eine Tautologie: Das Gerichtsverfahren wäre der Fall.
Sprachlich scheint sich "Fall", spezifiziert mit Prädikatsnomen (zB "Mord") allerdings üblicherweise auf etwas "Vorgefallenes", also tatsächlich Vollendetes, als geschehen Akzeptiertes zu beziehen: Unfall, Todesfall, Mordfall, ....
Hier treffen sich Umgangssprache und Rechtsdeutsch einvernehmlich. Rechtlich gesichert ist bislang nur, dass der "Todesfall" Brunner im Zusammenhang mit äußerer Gewaltanwendung steht. Alle weiteren Details sind im rechtlichen Sinne trotz aller Mutmaßungen - in dubio pro reo - bis auf Weiteres Hypothesen der Kläger.
Zu unparteiischer Objektivität verpflichtet, kann sich die SZ also nicht allein die Sicht der Staatsanwaltschaft zu eigen machen, sondern müsste eher schreiben:
Gericht eröffnet Hauptverhandlung mit Anklage wegen Mordes an Dominik Brunner. Oder? Jedenfalls würde das auch die Schlagzeilen der SZ von denen der "Blöd" unterscheiden.
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@freebird1966:
"Wenn ja - sie ekeln mich einfach nur an..."
Dann gehen sie doch einfach in den Keller und schmollen ein bischen.
Am besten, er hätte den beiden Angreifern gesagt, dass sie das nicht dürfen und sofort aufhören sollen, die Kinder "abzuziehen".
Er hätte den beiden sagen sollen, dass er jetzt mit dem Handy die Polizei ruft und sie bis zum Eintreffen der Polizisten mit ihren rechtswidrigen Handlungen warten sollen.
Er sich ruhig zum Krüppel hätte schlagen lassen dürfen, solange er der Polizei dann eine passende Täterbeschreibung liefern kann.
Man generell nicht den Helden spielen soll, weil man dann von Ihnen als Fasc.hist beschimpft wird.
Habe ich Sie da jetzt richtig verstanden?
Wenn ja - sie ekeln mich einfach nur an...
Paging