Kriegsverbrecher-Prozess:Freispruch für Niznansky

15 Monate lang musste sich der 88-jährige Ladislav Niznansky vor Gericht für den Vorwurf verantworten, 1945 an einem Massaker an Zivilisten beteiligt gewesen zu sein. Aus Mangel an Beweisen wurde der 88-jährige nun freigesprochen. Jetzt kann er mit Haftentschädigung rechnen.

Das Schwurgericht München I sah es nicht als erwiesen an, dass der heute 88-Jährige gegen Ende des Zweiten Weltkrieges für den Mord an 164 Zivilisten in der Slowakei mitverantwortlich war. Das Gericht sprach Niznansky außerdem eine Entschädigung für neun Monate Untersuchungshaft zu. Es folgte damit dem Antrag der Verteidigung.

Niznansky, dpa

Freigesprochen: Ladislav Niznansky.

(Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft verlangt. Niznansky trage als damaliger Kommandeur der slowakischen Kompanie in der Partisanenabwehrgruppe "Edelweiß" Mitschuld an den Massakern.

"Der Angeklagte hat keine Erschießungen vorgenommen, es konnte auch nicht festgestellt werden, dass er den Befehl dazu gegeben hat", fasste der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Ergebnisse des gut 15 Monate langen Prozesses zusammen.

Brandlegung und Körperverletzung verjährt

Es sei um den Vorwurf des Mordes gegangen, nicht um Brandlegung, Körperverletzung und andere Delikte. Diese Delikte wären inzwischen verjährt. Götzl wies zudem darauf hin, "dass es kaum noch Zeugen gibt, von denen das Gericht sich einen unmittelbaren Eindruck hätte machen können".

Der Vorsitzende zweifelte auch die Unabhängigkeit eines Gerichtsverfahrens von 1962 in der damaligen Tschechoslowakei an, auf das sich Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer maßgeblich stützte. Selbst in diesem Verfahren sei im Laufe der Beweisaufnahme nicht festgestellt worden, dass einer der Angeklagten am Massenmord an Zivilisten beteiligt war.

Damals war Niznansky unter anderem wegen Hochverrats in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Mehrere Zeugen hatten ihre damaligen Aussagen aber widerrufen, weil sie erzwungen worden seien.

Kuchenbauer hatte lebenslange Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes verlangt und auch eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Niznansky habe seiner slowakischen Kompanie den Befehl gegeben, "keine lebendige Seele" dürfe entkommen.

Dorfbewohner entlasteten Niznanskys Einheit

Überlebende Dorfbewohner hatten aber SS- und Heimatschutz-Männer als Täter beschrieben. Niznansky hatte jede Beteiligung an Liquidierungen bestritten. Das Gericht hatte ihn bereits nach der Anhörung des vermeintlichen Hauptbelastungszeugen vor einem Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen.

Bei den Massakern waren Anfang 1945 in den Dörfern Ostry Grun und Klak 146 Menschen, darunter 48 Frauen und 48 Kinder, ermordet worden. Wenig später wurden in Ksinna 18 Juden getötet.

Anwalt Steffen Ufer hatte in seinem Plädoyer argumentiert, sein Mandant habe keine Befehlsgewalt ausgeübt. Niznansky sei gar nicht in der Position gewesen, Tötungsbefehle zu geben. Ihn treffe keine strafrechtliche Schuld an den schrecklichen Massakern. Niznansky selbst hat stets seine Unschuld beteuert.

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