Krankentransporte per Hubschrauber:Landen auf eigene Gefahr

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Immer mal wieder landen Rettungshubschrauber auf der Theresienwiese, um Patienten in die nahen Innenstadtkliniken zu bringen. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Normproblem im Klinikviertel: Weil der Hubschrauberlandeplatz nicht den EU-Vorgaben entspricht, könnte es sein, dass Rettungstransporte dort demnächst nicht mehr landen dürfen. Die Neuregelung könnte jedes zweite Krankenhaus in Bayern betreffen.

Von Marco Völklein

Die Warnung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft fiel deutlich aus: Jedes zweite Krankenhaus in Bayern werde in Zukunft nicht mehr von Rettungs- oder Krankentransporthubschraubern angeflogen werden können - wenn die Bundesregierung ernst macht und eine entsprechende Verordnung der Europäischen Union bis Ende Oktober umsetzt. Für die meisten Münchner Kliniken indes kann mittlerweile Entwarnung gegeben werden - sie sind von der Neuregelung nicht betroffen.

So verfügen nach Auskunft der jeweiligen Krankenhausbetreiber die Helikopterlandeplätze am Klinikum in Großhadern, am Klinikum rechts der Isar wie auch die Landeflächen an den vier städtischen Krankenhäusern in Schwabing, Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach über eine Zulassung nach Paragraf 6 Luftverkehrsgesetz - und können damit auch in Zukunft ohne Einschränkungen oder aufwendige Nachrüstungen weiterbetrieben werden.

Ermessen des Piloten und des Arztes

Lediglich für den Landeplatz auf dem innerstädtischen Krankenhauscampus an der Kreuzung Ziemssenstraße/Nußbaumstraße stellt sich die Lage etwas komplizierter dar. Weil dort der Landeplatz relativ eng bemessen ist und damit nicht mehr den Anforderungen der EU-Richtlinie genügen dürfte, könnte er künftig nicht mehr als regulärer Hubschrauberlandeplatz angeflogen werden. "Es liegt dann vielmehr im Ermessen des Piloten und des Arztes, ob sie die Maschine dort landen lassen", sagt Kliniksprecher Philipp Kreßirer. Ganz klar ist die Sache aber noch nicht: Experten seien derzeit dabei, den Platz noch einmal zu vermessen und die Daten mit den Anforderungen aus der EU-Richtlinie abzugleichen, sagt Kreßirer.

Ähnlich läuft es nach Auskunft der Bayerischen Krankenhausgesellschaft auch an vielen anderen Kliniken derzeit in Bayern. Dort seien Fachleute dabei, die Anforderungen zu klären. Im Bundesverkehrsministerium hat sich zudem eine Gruppe von Spezialisten zusammengefunden, die nun schaut, wie die EU-Richtlinie umgesetzt wird - mit dabei sind auch Fachleute der Bundespolizei sowie der Helikopterbetreiber, also unter anderem Experten des Automobilklubs ADAC sowie der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF). Der ADAC betreibt in München den am Krankenhaus Harlaching stationierten Rettungshubschrauber "Christoph 1"; die DRF wiederum sorgt vom Klinikum Großhadern aus mit ihrem Helikopter "Christoph München" dafür, dass in und um München schnelle Hilfe aus der Luft kommt.

Nichts ändern dürfte sich in Zukunft auch an der Praxis, dass bei besonders dringenden Notfällen Helfer von Polizei und Feuerwehr den Goetheplatz absperren, damit dort ein Rettungshelikopter landen kann. In der Regel wird der Patient dann in einen Krankenwagen umgeladen und so die wenigen hundert Meter in die Innenstadt-Klinik gefahren. Ähnlich läuft es, wenn die Hubschrauber auf der Theresienwiese landen, um einen Patienten in einer der Innenstadtkliniken abzuliefern. Dies lag bislang auch schon im Ermessen des jeweiligen Piloten, sagt Kreßiner, und sei je nach Dringlichkeit des Notfalls entschieden worden.

© SZ vom 06.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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