Brutaler Unterricht: Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen wurde ein Koranlehrer zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.
Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht am Donnerstag den Koranlehrer Muhammad A. zu 18 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der 33-Jährige hatte gestanden, über Jahre hinweg einige seiner Schüler in der Moschee im Stadtteil Lerchenau körperlich gezüchtigt zu haben.
Muhammad A. hat gestanden, über Jahre hinweg einige seiner Schüler beim Koranunterricht in der Moschee im Stadtteil Lerchenau körperlich gezüchtigt zu haben. (© Foto: AFP)
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Laut Anklage zog er die Schüler dabei an den Ohren, ohrfeigte sie oder schlug sie mit einer Bürste. Das Urteil erging nach einer Absprache zwischen den Prozessbeteiligten. Um den Schülern eine Aussage vor Gericht zu ersparen, hatte man sich auf das Strafmaß geeinigt.
Verteidiger Derek Setz meinte, sein aus Pakistan stammender Mandant sei selbst in der Religionsschule gezüchtigt worden und habe dies übernommen. "Inzwischen sieht er ein, dass das hier nicht geduldet werden kann." Der Angeklagte entschuldigte sich und meinte, viele Eltern der Kinder seien anwesend gewesen, hätten aber keine Einwände gehabt.
Der Fall soll auch nur durch einen Zufall aufgekommen sein: Ein von den Eltern misshandeltes Kind soll den Ermittlern auch von Prügeln in der Koranschule berichtet haben. In Deutschland herrschten andere Gesetze "und daran müssen Sie sich halten", ermahnte die Amtsrichterin den Angeklagten. Um eine Wiederholung auszuschließen, hat das Gericht als Bewährungsauflage festgelegt, dass in jeder Religionsstunde mindestens ein Elternteil anwesend sein muss.
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(SZ vom 28.11.2008/af)
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