Kontaktverbot für Rechtsextreme:Neonazis führen Justiz vor

Wenn ein Gericht Kontaktverbot verhängt, klingt das nach hartem Durchgreifen. Etwa gegen Martin Wiese und seine Komplizen. Doch viele Neonazis in München treffen sich trotzdem - unter den Augen der Polizei. Sie wissen, dass die Justiz sich schwer tut, ihre Weisung durchzusetzen.

Bernd Kastner

Kontaktverbot. Wenn ein Gericht dies verhängt, klingt das nach hartem Durchgreifen. Dann muss einer nicht nur ins Gefängnis, sondern auch nach seiner Entlassung noch über Jahre bestimmte Personen meiden. Kontaktverbot klingt beruhigend für die Bürger, zumal wenn Neonazis damit belegt werden. So geschehen bei Martin Wiese und mehreren seiner Komplizen, die 2003 einen Bombenanschlag auf das jüdische Zentrum geplant hatten. Tatsächlich aber ist ein Kontaktverbot eine stumpfe Waffe, gut fürs Papier, aber kaum tauglich für die Praxis. Manche Neonazis tanzen Justiz und Polizei auf der Nase herum und treffen sich trotzdem, teils unter den Augen der Polizei.

Neonazi Heldengedenkmarsch in München, 2010

Neonazi-Aufmarsch in der Münchner Innenstadt. Viele Neonazis treffen sich auf Spontandemos, obwohl sie eigentlich Kontaktverbot haben.

(Foto: JOHANNES SIMON)

Ein Kontaktverbot ist eine gerichtliche Weisung, wie es auch Therapien oder Meldepflicht sind. Bis zu drei Jahre Haft stehen auf einen Verstoß. Verboten ist der Kontakt zu bestimmten Personen, potentiellen künftigen Mittätern zum Beispiel. Nicht möglich ist es, jemandem die Teilnahme an politischen Versammlungen zu verbieten oder das Verbreiten rechtsextremen Gedankenguts. Dies würde Grundrechte zu sehr einschränken.

Verstößt ein Verurteilter gegen die Weisung, ist der Weg zur Ahndung aber lang und kompliziert. Bemerkt etwa ein Polizist bei einer Demonstration zwei Personen, die keinen Kontakt haben dürfen, muss er dies entweder der Staatsanwaltschaft melden oder jenem Gericht, das für den Wohnort des Rechtsextremisten zuständig ist. Dort prüft dann die Führungsaufsichtsstelle: Liegt tatsächlich ein Verstoß gegen das Kontaktverbot vor? Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist ein Strafantrag der Führungsaufsicht. Dann prüft und entscheidet die Staatsanwaltschaft: Einstellung oder Anklage.

"Die Überwachung des Verbots ist sehr schwierig", sagt Christoph Fellner, Vizepräsident des Landgerichts Landshut, das sich um Wiese zu kümmern hat. Dass die Polizei zwei Personen erkennt, die nicht kommunizieren dürfen, ist nicht selbstverständlich: So berichtet das Antifaschistische Informationsarchiv Aida, dass zwei Rechtsextremisten kürzlich zusammen auf einer Spontandemo gewesen sein sollen. Die Polizei aber hat nur einen der beiden bemerkt.

Während man von einem Staatsschutzbeamten noch erwarten darf, dass er seine Klientel kennt, gilt das für einen Bereitschafts- oder Streifenpolizisten, der eine Demo begleitet, nicht unbedingt. "Sehr schwierig" nennt denn auch ein Münchner Polizeisprecher die Kontrolle des Kontaktverbots. Womöglich, sagt er, seien die Nazi-Gegner von Aida "näher dran" an den Rechtsextremisten. Sprich: Sie kennen sie besser als die Polizei.

Eine lückenlose Dokumentation ist unrealistisch

Sollte ein Beamter die einschlägigen Neonazis beim Plausch beobachten, dürfte die Polizei nicht eingreifen und das Treffen beenden oder die beiden gar festnehmen. Ihre Aufgabe sei dann das Dokumentieren, per Video zum Beispiel. Eine lückenlose Dokumentation aber ist unrealistisch, bei einer Demo wird sich die Kamera nicht die ganze Zeit nur auf zwei Personen richten können. Und selbst wenn zwei auf einem Film zu sehen sind: Wie weit standen sie entfernt voneinander? Haben sie auch miteinander geredet? Wenn ja, was? "Die bloße gleichzeitige Anwesenheit bei einer Veranstaltung genügt meist nicht", um einen Verstoß zu belegen, so das bayerische Justizministerium.

Unabhängig vom Inhalt der Gespräche steht die Staatsanwaltschaft später vor der fast unlösbaren Aufgabe, einen Vorsatz nachzuweisen. Eine unbeabsichtigte Begegnung auf der Straße bleibt folgenlos. Auf diesen Zufall berief sich Wiese-Kamerad Karl-Heinz S., der 2010 vor Gericht stand. Er war bei einer Polizeikontrolle zusammen mit anderen Neonazis am Marienplatz erwischt worden, darunter einer, zu dem er keinen Kontakt haben darf. Das Treffen, beteuerte S. vor Gericht, sei "ganz zufällig" gewesen, sein Kumpel pflichtete ihm bei: "Es gab nur ein kurzes Servus und das war's." Im Zweifel für den Angeklagten: Gemäß diesem Prinzip wurde S. freigesprochen.

Ist die Überwachung der persönlichen Kontaktaufnahme schon äußerst schwierig, ist die der elektronischen oder telefonischen Kommunikation de facto unmöglich. Kein Ermittler dürfte wegen eines Kontaktverbots Telefone überwachen, dies ist nur bei schweren Straftaten möglich, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Und selbst wenn die Polizei bei einer Telefonüberwachung aufgrund einer schweren Straftat zufällig mitbekäme, dass zwei verbotenerweise miteinander telefoniert haben, dürfte die Justiz dies nicht verwerten.

Kontaktverbot. Es sollte sich niemand wundern, wenn Neonazis sich davon wenig beeindrucken lassen.

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