Kommunen sind verärgert:Erst Gnadenfrist, dann Härtefall

Der Freistaat legt die Verschärfung des Staatsvertrags zugunsten der Betreiber aus. Die Stadt kann deshalb nur wenigen Spielstätten die Erlaubnis verweigern

Von Milena Hassenkamp

Fünf Jahre ist es her, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag der Länder in Kraft trat. Er hat das Ziel, bundesweit die Möglichkeiten des Glücksspiels einzuschränken, um so die Spielsucht zu bekämpfen. Das heißt: Die Spielhallen sollen weniger werden. Die Auflagen für deren Betrieb galten zunächst nur für Neueröffnungen. Für bestehende Glücksspielstätten wurde ein fünfjähriger Bestandsschutz vereinbart, der nun zum 1. Juli 2017 ausläuft. Jetzt können Kommunen Spielhallen die Genehmigung verweigern und sie schließen, wenn sie gegen die Auflagen verstoßen. In München aber wird das wohl nicht passieren. Nicht etwa, weil alle 227 Betriebe die Forderungen erfüllen, sondern weil Bayern bei der Umsetzung des Vertrags gegenüber den Spielstättenbetreibern Milde walten lässt.

Während Niedersachsen und Berlin rigoros vorgehen, gibt sich der Freistaat liberal. Sehr zum Ärger von Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, der, wie er sagt, jetzt "gerade mal ein gutes Dutzend" Spielhallen zwingen kann, den Betrieb aufzugeben. "Nach meiner Auffassung entspricht das nicht dem, was der Gesetzgeber mit dem Glücksspielstaatsvertrag erreichen wollte, nämlich eine schnelle und deutliche Reduzierung dieser Betriebe", kritisiert Reiter. Gemeinsam mit den Kollegen aus Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt und Regensburg hatte er deshalb auf eine Überarbeitung der Vollzugshinweise des bayrischen Innenministeriums gedrängt. Doch vergeblich. Das Ministerium reagierte mit den Worten, es habe einen "Mittelweg zwischen den Interessen der Kommunen und dem Interesse der Spielhallenbetreiber an ungehinderter Nutzung ihrer Investitionen" gefunden. Der Stadt blieben so kaum rechtliche Möglichkeiten, gegen bestehende Spielhallen wirksam vorzugehen, sagt Reiter, "das bedaure ich sehr."

Der verschärfte Glücksspielstaatsvertrag sieht verschiedene Maßnahmen zum Spielerschutz und Einschränkungen für Spielhallen vor. So ist künftig der Zutritt erst ab 21 Jahren erlaubt. Außerdem müssen die Hallen täglich mindestens sechs Stunden geschlossen bleiben. Dramatischer für die Betreiber ist aber das Verbot von Mehrfachkonzessionen: Mehr als zwölf Spielautomaten sind damit in einer Halle nicht mehr erlaubt; ausdrücklich untersagt der Vertrag die Erlaubnis für Verbundspielhallen. Eine Unterteilung einer größeren Halle durch Trennwände und gesonderte Eingänge, wie das bisher branchenüblich war, ist somit nicht mehr möglich. Außerdem müssen die Spielhallen einen Mindestabstand zueinander einhalten, in Bayern 250 Meter Luftlinie.

In München hatte sich die Anzahl der Spielstätten von 2000 bis 2012, bevor der überarbeitete Vertrag in Kraft trat, mehr als verdoppelt. Seitdem ist sie nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats kaum angestiegen. Höchstens ein bis zwei Einzelspielhallen seien seither pro Jahr genehmigt worden. 227 Spielhallen an 113 Standorten gibt es derzeit in der Stadt. 164 dieser Hallen haben Mehrfachkonzessionen und bei fast allen - nämlich 213 - ist der Mindestabstand nicht eingehalten. Demnach müsste ein Großteil jetzt dicht machen. Dies wird aber voraussichtlich nicht der Fall sein. Denn die Vollzugsanweisungen des Freistaats lassen Härtefallregelungen zu. So geht das bayrische Innenministerium von einer besondere Härte aus, wenn Miet- oder Pachtverträge für Hallen vor 2012 abgeschlossen wurden und über den 1. Juli 2017 hinaus bestehen. Nach der Härtefall-Regelung dürfen in diesen Hallen nicht mehr als 48 Spielgeräte auf 144 Quadratmetern stehen. Weil dies auf nahezu alle Spielstätten in München zutrifft, kann ihnen die Erlaubnis nicht verweigert werden; diese gilt bis zum 30. Juni 2021, dann tritt der Vertrag außer Kraft. Laut Kreisverwaltungsreferat gibt es nur eine Ausnahme: den Spielhallenkomplex an der Hansastraße, mit mehr als 200 Spielautomaten Deutschlands größte Spielhalle.

Bei der Frage, ob eine Reduzierung der Hallen ein wirksames Mittel gegen die Spielsucht sei, "ist die Forschung sich ohnehin uneins", sagt Konrad Landgraf von der Landesstelle für Glücksspielsucht in Bayern. Denn: "Obwohl es in den letzten Jahren in Bayern immer mehr Geldspielgeräte gab, ist eine Veränderung der Anzahl an pathologischen und problematischen Spielern nur schwer feststellbar." Die Gauselmann AG, mit einem Jahresumsatz von 2,5 Milliarden Euro deutscher Marktführer und unter anderem Betreiber der Kette Casino Merkur-Spielothek, investiert nach eigenen Angaben in Präventionsmaßnahmen, etwa in den "Face Check", der das Alter eines Spielers erkennt und ihm im Falle einer Sperre den Zutritt zur Spielhalle verwehrt.

Solche "qualitativen Maßnahmen" findet auch Landgraf gut. Allerdings, so sagt er, sei "die versprochene Betreuung der Spieler durch geschulte Mitarbeiter nicht ausreichend konkretisiert worden. Auch ist es schwierig, die Umsetzung zu kontrollieren." Laut Gesetzestext sind Spielhallenbetreiber verpflichtet, die "Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen". Sie müssen dazu "Sozialkonzepte" entwickeln und ihr Personal schulen. Wie eine solche Schulung aussehen könnte, bleibe offen, kritisiert Landgraf. Dennoch hofft er, "dass eine geringere Verfügbarkeit an Spielhallen auch zu einem geringeren Problem führt". Sorgen macht dem Experten vor allem die Frage, ob die Kommunen den Glücksspielvertrag überhaupt umsetzen werden. Er befürchtet, dass viele vor der bekannten Klagefreudigkeit der Unternehmen zurückschrecken könnten.

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