Betrunken Fahrrad fahren kann den Führerschein kosten. Doch es gibt noch andere Gründe, warum man alkoholisiert besser die Hände vom Lenker zu lassen sollte.
Ein Sommerabend im Juni, man will abends in den Biergarten, eine leckere Brotzeit verdrücken und die eine oder andere Maß trinken. Was liegt da näher, als sich auf sein Fahrrad zu schwingen und den Weg in den Biergarten radelnd zurückzulegen? Fahrrad fahren ist doch absolut zu befürworten: Umweltfreundlich, kostengünstig, keine Parkplatzsuche und man macht gleich noch ein wenig Sport. Das optimale Fortbewegungsmittel also, zumindest in der Stadt. Doch Obacht!
Ab 1,6 Promille gilt man auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig. (© Foto: Rumpf)
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Auf dem Fahrrad gilt man ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht. Die Grenze von 0,5 Promille gilt zwar nur für Autofahrer und nicht für Radler, aber ein großer Vorteil ist das bei genauerem Hinsehen auch nicht. Denn sobald man alkoholisiert einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos sogar schon 0,3 Promille aus und der Schein ist weg.
Lesen Sie auf Seite 2, warum sich Günther Beckstein geirrt hat und was einem betrunken auf dem Fahrrad alles passieren kann.
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Studie von UN-Kinderhilfswerk
Die neueste Antwort
Jetzt hats den kompletten Beitrag zerschossen.
Der ganze sollte heißen:
Leider enthält der Artikel 2 entscheidende Fehler:
Zum Einen wird nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad die Fahrerlaubnis nicht automatisch entzogen. Die Rechtsgrundlage § 69(1) StGB gilt nur für Führer von KRAFTfahrzeugen. Richtig ist, daß bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von größer gleich 1,6 Promille bzw. einer wiederholten Alkoholfahrt auch unter 1,6 Promille die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet mit dem Ziel zu prüfen, ob der Kandidat in Zukunft wiederholt Fahrzeuge unter Alkoholeinfluß führen wird. Wird diese MPU nicht oder mit negativem Resultat absolviert, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Rechtsgrundlage ist § 13 FeV. Bitte zukünftig besser differenzieren.
Zum Anderen hat man nach 2 Litern normalem Bier (~5% alc.) keine 1,2 Promille. Dies würde voraussetzen, daß man die komplette Menge auf einmal hinunterstürzt. Der Körper beginnt sofort nach Trinkbeginn wieder mit dem Alkoholabbau (~0,15 Prom./Std.), so daß nach 2 Maß in 2 Stunden ca. 0,8 bis 0,9 Promille realistisch sind.
= 1,6 Promille bzw. einer wiederholten Alkoholfahrt auch unter 1,6 Promille die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet mit dem Ziel zu prüfen, ob der Kandidat in Zukunft wiederholt Fahrzeuge unter Alkoholeinfluß führen wird. Wird diese MPU nicht oder mit negativem Resultat absolviert, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Rechtsgrundlage ist § 13 FeV. Bitte zukünftig besser differenzieren.
Zum Anderen hat man nach 2 Litern normalem Bier (~5% alc.) keine 1,2 Promille. Dies würde voraussetzen, daß man die komplette Menge auf einmal hinunterstürzt. Der Körper beginnt sofort nach Trinkbeginn wieder mit dem Alkoholabbau (~0,15 Prom./Std.), so daß nach 2 Maß in 2 Stunden ca. 0,8 bis 0,9 Promille realistisch sind.
Bevor ich einem dieser fiesen (gut, es gibt auch Ausnahmen) Münchner Taxifahrer Geld gebe, lauf ich eher zu Fuss. Ist auch gesünder.
Am Ende des Artikels wird auf die Gefahren beim Fahrradfahren hingewiesen und die Überschrift fordert einen dazu auf im Suff auch noch freihändig zu fahren.
Ironie aus.
Was für ein spießiger Kommentar. Lieber sollte man mal die Willkür der Führerscheinstelle bei der Bemessung der Bußgelder für solche Verkehrssünder unter die Lupe nehmen, als hier so moralistisch auf seine Leser einzuschwatzen.