Klinikum Großhadern:Hebamme wegen versuchten Mordes angeklagt

Klinikum Großhadern in München, 2014

Am Klinikum Großhadern soll eine Hebamme Schwangeren blutverdünnende Medikamente verabreicht haben.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Eine Hebamme soll im Klinikum Großhadern Frauen vor Kaiserschnittgeburten blutverdünnende Medikamente verabreicht haben.
  • Die Frauen schwebten danach in Lebensgefahr.
  • Die Ermittler sind der Frau nur durch Zufall auf die Spur gekommen - nun ist sie wegen versuchten Mordes angeklagt.

Was die Staatsanwaltschaft der Hebamme vorwirft

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen eine ehemalige Hebamme des Klinikums Großhadern erhoben. Ihr wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in neun Fällen vorgeworfen.

Die 34-Jährige soll in der Zeit von April bis Juni 2014 vier Patientinnen des Klinikums Großhadern vor Kaiserschnittoperationen ein blutgerinnungshemmendes Medikament verabreicht haben, was bei den Patientinnen zu einem lebensbedrohlichen Blutverlust führte.

Davor soll sie zwischen September 2011 und April 2012 fünf Patientinnen des Krankenhauses Bad Soden medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreicht haben, was bei diesen ebenfalls zu einem lebensbedrohlichen Zustand führte.

Es sei davon auszugehen, dass die 34-Jährige mit ihrer beruflichen Situation unzufrieden gewesen sei, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Das Schicksal der Patientinnen sei ihr egal gewesen.

Wie ihr die Ermittler auf die Spur gekommen sind

Auf die Spur kamen die Ermittler der Hebamme nach einer Strafanzeige des Krankenhauses. Im Klinikum Großhadern war aufgefallen, dass es bei vier Kaiserschnittgeburten von April bis Juni 2014 zu starken Blutungen und auffälligen Blutwerten gekommen war. Seit etwa einem Jahr sitzt die Hebamme in Untersuchungshaft, der Fall hatte im Vorjahr bundesweit Aufmerksamkeit erregt.

In der 247-seitigen Anklageschrift sind 94 Zeugen und sechs Sachverständige als Zeugen für die Beweisaufnahme benannt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung hat nun das Landgericht München I zu entscheiden.

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