Die Münchner Tagesmutter, die ein 14 Monate altes Kleinkind durch Schütteln getötet hat, muss für fünf Jahre hinter Gitter. Sie hätte die Gefahren absehen können, sagte der Richter.

Die Tagesmutter, die ein 14 Monate altes Kleinkind durch Schütteln getötet hat, muss für fünf Jahre hinter Gitter. Das Münchner Schwurgericht verurteilte Alexandra S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Haftstrafe.

Prozess gegen Tagesmutter München

Alexandra S. vor Gericht: Sie muss nun für fünf Jahre in Haft. (© Foto: ddp)

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Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung der Münchnerin hatte darauf plädiert, eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren nicht zu überschreiten.

Die 34-Jährige hatte am ersten Prozesstag gestanden, den ihr anvertrauten Christopher im September 2008 so heftig geschüttelt zu haben, dass das 14 Monate alte Kleinkind an einer Gehirnblutung starb. Dem Notarzt hatte sie damals das Schütteln verschwiegen.

Die Angeklagte hatte im Gericht gesagt, dass sie die Folgen ihres zweimaligen Schüttelns selbst nicht überblickt habe. Das Erbrechen des Babys habe sie fälschlicherweise als Reaktion auf eine kurz zuvor erfolgte Impfung angesehen. Der Tod des Babys hätte allerdings auch bei sofortiger Offenlegung der Schüttelattacke nicht verhindert werden können. Die erfahrene Tagesmutter hätte die Gefahren für das Kind absehen können, sagte Richter Manfred Götzl bei der Urteilsbegründung.

"Um den Jungen zu disziplinieren, wollte sie ihn in diesem Moment misshandeln", so der Richter weiter. Der kleine Christopher sei ihr wehr- und schutzlos ausgeliefert gewesen. Laut einem Gutachter starb das Kind eindeutig infolge der Misshandlung.

Die Eltern des Kindes traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Das Paar erwartet inzwischen wieder ein Kind.

Die Angeklagte entschuldigte sich bei den Eltern. Zudem einigten sich beide Seiten auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mehr als 10.000 Euro. Die zweifache alleinerziehende Mutter sitzt seit ihrem Geständnis im vergangenen Jahr in Haft. Die Frau hatte eine Ausbildung zur Tagesmutter gemacht und war den Eltern vom Jugendamt vermittelt worden. Christopher war im September des vergangenen Jahres zur Eingewöhnung bei der Frau, als es zu dem Drama kam.

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(sueddeutsche.de/dpa/AP/alek/sonn)