Die Münchner Tagesmutter, die ein 14 Monate altes Kleinkind durch Schütteln getötet hat, muss für fünf Jahre hinter Gitter. Sie hätte die Gefahren absehen können, sagte der Richter.
Die Tagesmutter, die ein 14 Monate altes Kleinkind durch Schütteln getötet hat, muss für fünf Jahre hinter Gitter. Das Münchner Schwurgericht verurteilte Alexandra S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Haftstrafe.
Alexandra S. vor Gericht: Sie muss nun für fünf Jahre in Haft. (© Foto: ddp)
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Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung der Münchnerin hatte darauf plädiert, eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren nicht zu überschreiten.
Die 34-Jährige hatte am ersten Prozesstag gestanden, den ihr anvertrauten Christopher im September 2008 so heftig geschüttelt zu haben, dass das 14 Monate alte Kleinkind an einer Gehirnblutung starb. Dem Notarzt hatte sie damals das Schütteln verschwiegen.
Die Angeklagte hatte im Gericht gesagt, dass sie die Folgen ihres zweimaligen Schüttelns selbst nicht überblickt habe. Das Erbrechen des Babys habe sie fälschlicherweise als Reaktion auf eine kurz zuvor erfolgte Impfung angesehen. Der Tod des Babys hätte allerdings auch bei sofortiger Offenlegung der Schüttelattacke nicht verhindert werden können. Die erfahrene Tagesmutter hätte die Gefahren für das Kind absehen können, sagte Richter Manfred Götzl bei der Urteilsbegründung.
"Um den Jungen zu disziplinieren, wollte sie ihn in diesem Moment misshandeln", so der Richter weiter. Der kleine Christopher sei ihr wehr- und schutzlos ausgeliefert gewesen. Laut einem Gutachter starb das Kind eindeutig infolge der Misshandlung.
Die Eltern des Kindes traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Das Paar erwartet inzwischen wieder ein Kind.
Die Angeklagte entschuldigte sich bei den Eltern. Zudem einigten sich beide Seiten auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mehr als 10.000 Euro. Die zweifache alleinerziehende Mutter sitzt seit ihrem Geständnis im vergangenen Jahr in Haft. Die Frau hatte eine Ausbildung zur Tagesmutter gemacht und war den Eltern vom Jugendamt vermittelt worden. Christopher war im September des vergangenen Jahres zur Eingewöhnung bei der Frau, als es zu dem Drama kam.
(sueddeutsche.de/dpa/AP/alek/sonn)
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"Denn erstens ist das keine Frage des Menschenverstandes, sondern hat was mit Überlastung und Ratlosigkeit zu tun und zweitens kommt das so oft vor, dass inzwischen sogar rechtsmedizinische Institute entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten."
Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Vielleicht liegt es ja daran, dass ich keine Kinder hab, aber versteh ich Sie richtig: wenn man überlastet und ratlos ist (und überhaupt kommt das so oft vor), kann man bei so einer tragischen Sache ein Auge zudrücken?
@sstorck
"Aber, eine Tagesmutter ist Profi! "
Mit ganzen zehn Stunden Schulung im Schnelldurchlauf?
@ Unschuldsvermutung
Meine volle Zustimmung.
Ob die Strafe zu hart ist, aber will ich gar nicht beurteilen, inadäquat ist sie allemal. Dass es für alle Straftaten immer nur die Möglichkeit der Geldstrafe oder des Gefängnisses gibt, ist ziemlich armselig und das zeigt sich an diesem Fall besonders deutlich. Damit, dass man die Frau nun fünf Jahre eingesperrt, macht man das Kind auch nicht wieder lebendig. Sie impliziert ja irgendwie auch, dass sie es absichtlich hat umbringen wollen, und das glaube ich beim besten Willen nicht.
Was mir jedoch immer wieder auffällt ist das unrealistische Bild, das sich Laien jedweder Couleur - und hierzu zähle ich ausdrücklich den männlichen Richter - von der Arbeit einer Mutter machen, egal, ob leibliche oder Tagesmutter. Dass das harte Arbeit ist, verbunden mit ganz viel Stress und Belastung, will man einfach nicht wahrhaben.
Hierin liegt auch der Grund dafür, dass man Elternarbeit als Nicht-Arbeit betrachtet und entsprechend Erzieherinnen schlecht und Tagesmütter miserabel bezahlt.
@sunny 100
Da irren Sie aber gewaltig. Denn erstens ist das keine Frage des Menschenverstandes, sondern hat was mit Überlastung und Ratlosigkeit zu tun und zweitens kommt das so oft vor, dass inzwischen sogar rechtsmedizinische Institute entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten.
Sie selbst haben wohl noch keine Kinder und wissen deshalb nicht, dass ein Säugling, ein Kleinkind einen nur zu oft an den Rand der Belastungsfähigkeit bringen kann.
Deshalb auch meine Forderung, dass das bei der Schulung von zukünftigen Tagesmüttern ein Schwerpunkt sein sollte, verbunden mit dem Aufzeigen adäquaten Umgehens mit einem ständig schreienden Kind. Eine Möglichkeit ist z.B. die, das Kind vorübergehend allein im Bettchen zu belassen, um erst wieder einmal einen klaren Kopf zu bekommen.
Fazit: Kinderbetreuung ist mitnichten so einfach, wie alle Welt einem einreden möchte, sondern knallharte Arbeit.
Ja, das Urteil ist in der Tat sehr hart, vor allem deswegen, weil die Frau ja zwei Kinder hat, die Gefahr laufen, in den Sumpf zu kommen.
Aber, eine Tagesmutter ist Profi! Sie wird engagiert, um genau das zu machen und dabei nicht ihre Schützlinge - wenn auch nur aus Fahrlässigkeit - zu töten. Die Eltern verlassen sich nunmal drauf. Dabei spielt es keine Rolle ob das nun ein Mann oder eine Frau ist, es geht um den Beruf Tagemutter.
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