Klage gegen Orthopädie-Praxis:"Meine Hände sind für mich alles"

Jugendmusikschule

Eine Frau beim Geige spielen (Symbolbild).

(Foto: dpa)

Die Witwe des Stardirigenten Rudolf Kempe verklagt eine Münchner Orthopädie-Praxis. Der Vorwurf: Die Ärzte sollen bei einer Operation derartig gepfuscht haben, dass die Geigerin nun nicht mehr auftreten kann. Der Streitwert liegt bei fast 500 000 Euro.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Witwe von Rudolf Kempe, der einst weltweit zu den gefragtesten Dirigenten zählte, hat eine große Münchner Orthopädie-Praxis vor dem Landgericht München I auf insgesamt fast eine halbe Million Euro verklagt. Die 71-jährige hochkarätige Berufsgeigerin kann seit einer Hand-Operation vor sieben Jahren nicht mehr professionell spielen. Neben einem Schmerzensgeld verlangt die mittlerweile in England lebende Münchnerin deshalb Schadensersatz für diverse Konzerthonorare, die ihr entgangen sind und entgehen werden. "Der Beruf ist mein Lebensinhalt", sagte sie vor Gericht. "Meine Hände sind für mich als Geigerin alles." Es stehe aber fest, dass sie nie mehr den Level erreichen könne, auf dem sie vor dem Eingriff gespielt habe.

Rudolf Kempe war Anfang der fünfziger Jahre Generalmusikdirektor der Bayerischen Staatsoper in München. Dann leitete er unter anderem das Royal Philharmonic Orchestra in London und das Tonhalle-Orchester Zürich, dirigierte in New York, in Buenos Aires, in Mailand und Salzburg. 1967 kam er zurück nach München und wurde Generalmusikdirektor der Philharmoniker. Kempe starb überraschend im Mai 1976. Sein Nachfolger in München wurde Sergiu Celibidache.

Cordula Kempe-Oettinger hatte die Münchner Musikhochschule 1967 mit Note Eins absolviert und wurde als eine der ersten Frauen zwei Jahre später Mitglied der Münchner Philharmoniker, trat aber auch international als Solistin auf. Nach dem Tod ihres Mannes war sie bis 2007 Dozentin am Münchner Richard-Strauss-Konservatorium. Seit 1984 ist sie auch Primaria des von ihr gegründeten Bergonzi-Quartetts. Das Ensemble ist nach ihrer Geige benannt: Carlo Bergonzi gehört wie Antonio Stradivari zu den berühmtesten Geigenbauern aus Italien.

Aufritte sollen Rente aufstocken

Zur Aufstockung ihrer Münchner Rente wollte und sollte die Künstlerin als freie Musikerin für eine Reihe angesehener Kammer- und Symphonieorchester spielen, etwa für das Royal Philharmonic Orchestra, für BBC Symphony oder das Royal Opera House. Und speziell auch für die Royal Shakespeare Company: Cordula Kempe lebt seit geraumer Zeit in der Shakespeare-Stadt Stratford upon Avon. Dort befindet sich inzwischen das gesamte Archiv ihres Mannes. Im Jahr 2008 hatte sie auch die Grabstelle Rudolf Kempes im Bogenhausener Friedhof aufgelöst und die Urne mit der Asche überführen lassen.

Im Februar 2007 hatte die Geigerin Schmerzen an beiden Händen bekommen. Sie suchte eine große orthopädische Praxis in München auf, mit der sie bei anderen größeren Eingriffen bereits gute Erfahrungen gemacht hatte. Die Untersuchungen dort ergaben, dass die Frau an einem Karpaltunnel-Syndrom leidet. Der Karpaltunnel ist eine feste Röhre vom Unterarm zur Hand. Durch den Tunnel verlaufen wichtige Sehnen sowie der Mittelarmnerv, der unter anderem die Bewegungen der Finger und des Daumens steuert. Bei dieser Krankheit werden die Nerven eingeklemmt: Betroffene leiden dann unter häufigem Einschlafen der Hände, unter Taubheitsgefühlen, Taststörungen und Missempfindungen in den Händen.

Operation nicht unter optimalen Bedingungen durchgeführt

In ihrer Klage wirft Cordula Kemper dem Operateur nun vor, für die offene Spaltung des Karpaltunnels nur einen Schnitt von 1,2 Zentimetern Länge gesetzt zu haben. Zu kurz, wie Thorsten Leitner, Fachanwalt für Medizinrecht, meint. Zudem habe der Arzt nicht in einem blutleeren Gebiet operiert. Beim Einsatz einer Schere habe der Doktor deshalb nahezu ohne Sicht agiert. Es sei zu einer Blutung gekommen, auf die der Arzt auch nicht sachgerecht reagiert habe. Deshalb sei ihm entgangen, dass er den Nerv seiner Patientin massiv beschädigt habe. Gutachter der Bayerischen Landesärztekammer hätten bereits festgestellt, dass die Operation nicht kunstgerecht durchgeführt worden sei.

Auch der nun von der Arzthaftungskammer am Münchner Landgericht beauftragte Sachverständige von einer Klinik für Handchirurgie kam zu dem Ergebnis: Die Operation wurde nicht unter optimalen Bedingungen durchgeführt - "das halbblinde Präparieren mit einer kräftigen chirurgischen Schere trägt grundsätzlich das Risiko einer Verletzung in sich". Als es zu der Blutung gekommen sei, habe der Arzt weder durch eine Schnitterweiterung noch durch die Anlage eine Blutsperre reagiert. "Die fehlende adäquate Reaktion . . . muss als Behandlungsfehler bewertet werden", urteilte der Sachverständige.

Ein einfacher oder grober Fehler?

Die Frage, ob es ein einfacher oder ein grober Fehler gewesen sei, beantwortete der Sachverständige eher kryptisch. Er zog sinngemäß den Vergleich zur Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn: Schneller zu fahren sei erlaubt - solange nichts passiere. So ähnlich sei es mit dem bei Chirurgen durchaus nicht unüblichen eigentlich viel zu kleinen Schnitt: "Das geht hundertmal gut . . .", meinte er. Aber ihn deshalb zu einem Fehler zu erklären, "wäre unfair"- weil es eben oft so gemacht werde. Dennoch sagte der Sachverständige kurz darauf, dass mit einem zu kurzen Schnitt ein fehlerfreies Operieren "nicht möglich" sei, wegen der fehlenden Kontrolle des Nervs.

Das Gericht muss sich nun überlegen, wie es dieses medizinische Gutachten juristisch bewerten wird. Ein Hinweis auf gute Prozessaussichten für Cordula Kempe dürfte die Anregung des Vorsitzenden an die Ärzte sein, schon mal eine Vorschusszahlung in Betracht zu ziehen.

Wie es insgesamt in dem Verfahren weitergehen wird, hat die Kammer aber noch offen gelassen. Es dürfte allenfalls auch nur mit einem Teilurteil zu rechnen sein - über die Höhe eventueller Zahlungen müsste sicherlich gesondert verhandelt werden. Angesichts der juristischen Klippen wird die Kammer voraussichtlich beiden Seiten noch einmal sehr eindringlich nahelegen, sich außergerichtlich zu vergleichen - die Richter könnten dazu einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Den Streitwert hat das Gericht vorläufig auf 480 000 Euro festgesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: