Kontrollen bei Gaststätten:Gericht stoppt Hygienepranger

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Schimmel am Gemüse? Im Internet konnten sich Verbraucher informieren, in welchen Gaststätten im Feistaat Mängel gefunden wurden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt ein vorläufiges Aus für den Hygienepranger angeordnet. Doch der gilt offiziell nur für die Stadt München.

Verbraucherschützer begrüßten es als Schritt zu mehr Transparenz in der Lebensmittelbranche, Wirte hingegen wetterten gegen die Veröffentlichung von Hygieneverstößen im Netz: Seit dem 1. September 2012 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Hygieneverstöße in ganz Bayern öffentlich gemacht .

118 sind es inzwischen, der letzte Eintrag stammt aus Memmingen, er ist datiert auf den 25. März 2013. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein vorläufiges Aus für den Hygienepranger ausgesprochen. Zumindest für die Stadt München.

Nach den am Montag veröffentlichten Eilbeschlüssen darf die Landeshauptstadt lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel, die bei Kontrollen von Gaststätten festgestellt wurden, vorerst nicht mehr auf der Plattform veröffentlichen. Die Richter haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Veröffentlichungen, heißt es. Abschließend entschieden ist das aber noch nicht, dies wird erst im Hauptsacheverfahren geschehen, das wohl noch Monate auf sich warten lässt.

Bis dahin will Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle auf neue Einträge in der Sünden-Liste verzichten und die bereits eingestellten Verstöße aus dem Netz nehmen. Kontrollen und Bußgeldverfahren soll es jedoch weiterhin geben.

Bereits im Januar hatte die Stadt München die Veröffentlichung im Internet ausgesetzt. Ebenfalls wegen rechtlicher Bedenken. Der letzte Eintrag der Stadt stammt derzeit vom 13. Dezember, insgesamt wurden die Namen von 26 Betrieben veröffentlicht. "Ich halte das für rechtsstaatlich hochproblematisch. Schon der Verdacht auf Hygienemängel führt dazu, dass einzelne an den Pranger gestellt werden", hatte Blume-Beyerle im Januar erklärt.

Zwar gelte der aktuelle Richterspruch rein formal nun nur für einen einzigen Betrieb in München, betonte Blume-Beyerle am Montag. Da die Aussagen des Verwaltungsgerichtshofs aber grundsätzlicher Natur seien, muss in den kommenden Monaten oder vielleicht sogar Jahren kein Wirt mehr die Bloßstellung am Hygiene-Pranger befürchten. Warnungen vor Gesundheitsgefahren würden aber weiterhin auf dem dafür üblichen Weg veröffentlicht.

Hauptkritikpunkte am Hygienepranger sind, dass sich die öffentlich aufgelisteten Mängel häufig gar nicht auf Lebensmittel beziehen, sondern auch auf bauliche Kriterien. Zudem gilt die Veröffentlichungszeit im Internet als zu lange - die Namen betroffener Wirte stehen für sechs Monate in der Liste. Außerdem genügt ein hinreichender Verdacht, dass gegen Hygiene-Vorschriften verstoßen wurde. Ein Bußgeld von 350 Euro muss zu erwarten sein - mit Betonung auf "zu erwarten". Denn veröffentlicht wird schon, bevor das Bußgeldverfahren abgeschlossen ist.

Diese Regelung missfiel den Richtern, die eine Information der Öffentlichkeit nur bei echten Gesundheitsrisiken für zulässig halten. Angesichts der möglichen wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen sei die Schwelle von 350 Euro unverhältnismäßig niedrig ausgefallen, zumal viele Beanstandungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung längst behoben seien.

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