Von E. Müller-Jentsch

Das Münchner Verwaltungsgericht bestätigt den Rauswurf einer 32-jährigen Polizistin, die ihre Beamtenstellung ausgenutzt hat.

Weil sie privat ins Rotlichtmilieu abgedriftet sein soll, will das Polizeipräsidium eine heute 32-jährige Polizistin los werden. Die zierliche, dunkelhaarige Frau wehrte sich am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht gegen den Rauswurf. Nach Darstellung der Behörde soll sie unter anderem ihren Dienstausweis für private Zwecke missbraucht, in einem Swingerclub gearbeitet und sich auch prostituiert haben. Die bisherige Polizeiobermeisterin sagt dagegen, dass man sie loswerden wollte, nachdem sie zweifelhafte Angebote ihres Vorgesetzten zurückgewiesen habe. "Meine Mandantin wurde vorher sogar noch für ihre vorbildliche Dienstauffassung und ihren Einsatz belobigt", sagt Rechtsanwältin Gabriele Schenk.

Auch in einem Swingerclub soll die Polizistin gearbeitet haben. (© Foto: sru)

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Für eine Ordnungshüterin war der private Umgang der Polizistin sicherlich nicht typisch. Nach eigenen Aussagen hatte sie in einer Disko einen Mann kennen gelernt, der nach Darstellung der Polizei mehrfach vorbestraft ist - unter anderem musste er wegen Zuhälterei mehr als vier Jahre absitzen - und zu diesem Zeitpunkt einen Swingerclub als Geschäftsführer leitete. Mit seiner früheren Freundin, die den Club betrieben hatte, war der Mann dann aber über Kreuz geraten. Deshalb ließ die "Ex" die Türschlösser zum Club auswechseln.

Als der Geschäftsführer dies bemerkte und seinerseits den Schlüsseldienst rief, verlangte der nun misstrauisch gewordene Handwerker nach eigenen Aussagen die Anwesenheit eines Anwalts oder Polizisten. Der Geschäftsführer war daraufhin mit seiner Freundin, der Polizeiobermeisterin, zur Türöffnung erschienen, die dem Handwerker dann den Dienstausweis gezeigt habe. Sie erklärte dagegen, dies sei nur geschehen, weil sie keinen Personalausweis dabei gehabt habe - "und ich habe ihm gesagt, dass es keine Polizeiangelegenheit ist, sondern eine Zivilsache".

Ermittlungsverfahren wegen Prostitution eingestellt

In einer Verhandlungspause sagte die klagende Polizistin, dass ihr damaliger Freund in der Detektiv-Soap "Lenßen & Partner" als Bösewicht mitgespielt habe. Stolz habe sie davon auf ihrer Dienststelle erzählt. Daraufhin sei ihr nahegelegt worden, sich von diesem Mann zu trennen, nur dann dürfe sie "zur Kripo", andernfalls würde sie gar rausfliegen. In diesem Zusammenhang habe sie Personenabfragen über den Polizeicomputer vorgenommen, um näheres zu erfahren. Dafür wurde die Polizistin kurz darauf mit einem Bußgeld bestraft.

Ihr wird auch noch vorgeworfen, in dem Swingerclub gegen Bezahlung getanzt und hinter der Bar gearbeitet zu haben. Außerdem soll sie in einem Magazin unter der Rubrik "private Sexkontakte" Männer gesucht haben. In mindestens zwei Fällen seien ihr dafür "materielle Gegenleistungen erbracht worden". Die Staatsanwaltschaft hatte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren jedoch eingestellt, weil "die ausgeübte Prostitution nicht in einem ausgewiesen Sperrbezirk erfolgt" sei.

Die Angeklagte bestreitet Nebentätigkeiten

Des weiteren soll auf dem Dienst-PC der Polizistin ein Video mit dem bezeichnenden Titel "Gewalt im Büro" gefunden worden sein. Die Betroffene sagte in der Verhandlungspause, dass die Kontaktanzeige anonym erschienen sei und "der Erweiterung des Horizonts" gedient habe. Auf der neben dieser Anzeige stehenden pornografischen Abbildung sei ihr Gesicht unkenntlich gewesen. "Die konkrete Ausgestaltung meines Sexuallebens geht den Dienstherrn nichts an", meint sie. Die Vorwürfe einer Nebentätigkeit als Tänzerin oder Barfrau bestritt die Ex-Polizistin im Prozess - der Vertreter des Staats meinte dagegen, all das sei "ausreichend belegt".

Die 5.Kammer wies die Klage der Ex-Obermeisterin schließlich ab. Nach Meinung des Gerichts steht fest, dass sie bei der Türöffnung "in eigener Sache als Polizistin tätig geworden ist und damit ihre dienstliche Stellung zu Gunsten des damaligen Lebensgefährten ausgenutzt hat". Dazu komme das private Abfragen des Polizei-PCs, um Daten über Bekannte zu erlangen. Allein das genüge für die Entlassung. "Hinzu kommt das nicht bestrittene Anbahnen von Sex-Kontakten, das dem öffentlichen Ansehen der Polizei schadet" (Az.:M5K07.5960).

Anwältin Schenk versteht nicht, wie eine anonyme Chiffre-Anzeige das Ansehen der Polizei schädigen kann - sie will beim Verwaltungsgerichtshof die Berufung beantragen.

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(SZ vom 01.07.2009/sus/sonn)