Kita-Gebühren in München: Es gibt nur einen Teil zurück

  • Die SPD hatte beantragt, für alle Streiktage die Gebühren voll zurückzubezahlen.
  • Die Regierung von Oberbayern sieht aber rechtliche Probleme.
  • Jetzt soll zumindest ein Teil des Geldes rascher erstattet werden.

Von Dominik Hutter

Ausnahmen nur im Härtefall

Vom Kita-Streik betroffene Münchner Eltern bekommen nur einen Teil ihrer Gebühren und Essensgelder zurück. Die von der Rathaus-SPD beantragte Komplett-Erstattung ist laut einer Expertise der Regierung von Oberbayern juristisch nicht möglich. Die Gebührensatzung könne nicht einfach ausgehebelt werden - die Stadt sei verpflichtet, das Geld einzutreiben.

Ausnahmen seien nur in Härtefällen möglich. Nach Einschätzung von Stadtschulrat Rainer Schweppe ist dies bei Streiks grundsätzlich nicht der Fall, Härtefälle müssen auch Einzelfälle sein. In München waren aber rund zwei Drittel der Kitas geschlossen, und das nicht einmal ersatzlos, da einige Einrichtungen einen Notdienst einrichteten. Für eine Art pauschale Sondererstattung, wie sie Schweppe ersatzweise vorgeschlagen hatte, gibt es laut Regierung keine gesetzliche Grundlage, steht in der Beschlussvorlage für das Plenum des Stadtrats, das am Mittwoch über das Thema beraten wollte.

60 Prozent der Münchner Kitas werden bestreikt

Die Stadt will nun mit zusätzlich engagierten Zeitarbeitskräften und einem speziellen Computerprogramm dafür sorgen, dass zumindest die in der Satzung vorgesehene Ermäßigung der Gebühren rasch erfolgen kann. Denn normalerweise müssten nur Einzelfälle abgerechnet werden, länger erkrankte Kinder beispielsweise. Ohne eine Beschleunigung würden erst im Spätherbst sämtliche Eltern die Rückerstattung auf dem Konto haben.

Bei der Rückzahlung muss festgestellt werden, welche Einrichtungen tatsächlich geschlossen waren, und wie lange sie zu hatten; derzeit werden etwa 60 Prozent aller städtischen Kitas bestreikt. Anschließend werden die Härtefälle herausgerechnet, also Kinder, die in einer Notfall-Gruppe untergekommen sind. Für dieses Angebot müssen Eltern regulär zahlen. Damit nicht genug: Bei einer Erstattung muss die Stadt unterschiedliche Beträge zurückzahlen, denn die Gebührensatzung ist ein kompliziertes Konstrukt.

Wie sich die Beträge berechnen

Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach drei Variablen: dem Alter des Kindes, der Betreuungszeit und dem Einkommen der Eltern. Familien mit Krippenkindern von null bis drei Jahren bezahlen mehr als diejenigen von Kindergartenkindern, weil die Betreuung der Kleinen aufwendiger ist. Wer sein Krippenkind bis zu vier Stunden in eine Einrichtung gibt, ist mit 184 Euro monatlich dabei. Bei mehr als neun Stunden beträgt die Gebühr 421 Euro. Bei Kindergärten reicht die Spannweite von 76 bis 202 Euro. Für Schüler bewegt sich die Summe zwischen 135 und 145 Euro. Dazu kommt eine Essenspauschale, die zwischen 60 und 80 Euro im Monat liegt.

Ermäßigungen gibt es für Familien, die weniger als 60 000 Euro im Jahr verdienen; unter 15 000 Euro ist der Kita-Besuch kostenlos. Ein Drittel aller Eltern zahle den Höchstsatz, erklärte die Sprecherin des Bildungsreferats. Ein weiteres Drittel erhalte Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe, der Rest ist ganz befreit. Die Beiträge der Eltern decken weniger als ein Fünftel der Betreuungskosten. Stadt und Freistaat bezahlen den Rest.

Nicht nur Münchner Eltern sollen Gebühren erlassen bekommen. Auch Weßling und Gilching im Landkreis Starnberg lassen dies prüfen.

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