Die beschuldigte Tagesmutter im Fall Christopher erfüllte alle Voraussetzungen. Nun soll sie psychatrisch begutachtet werden.
Seit dem Tod des kleinen Christopher, der starb, nachdem ihn seine Tagesmutter heftig geschüttelt hatte, fragen sich viele Eltern, wie sicher die Betreuung durch Tageseltern ist, die das Jugendamt vermittelt. Insgesamt verfügen in München 442 Tagesmütter über eine Pflegeerlaubnis und bieten damit 1624 Plätze für die Kinderbetreuung.
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Natalie und Josef Karl trauern um ihren Sohn Christopher. (© Foto: Andreas Heddergott)
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Die Kindertagespflege, die früher weitgehend privat organisiert und finanziert wurde, ist 2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz und weitere gesetzliche Änderungen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt worden. Für die Auswahl der Tagesmütter existieren gesetzliche Vorgaben.
Vor gut drei Jahren war das Tagesmuttermodell bereits einmal in die Kritik geraten. Damals hatte eine überforderte Tagesmutter die ihr anvertrauten Kinder mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Als sie mit dem Verdacht konfrontiert wurde, beging die Frau Selbstmord. Auch sie war dem Stadtjugendamt bereits mehrere Jahre bekannt und hatte das Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter mit Zertifikat absolviert.
Die jährlichen Hausbesuche zur Überprüfung der Pflegestelle ergaben keine Anhaltspunkte für den Entzug der Pflegeerlaubnis. Im neuen Fall ist es ähnlich: Die 34-jährige Tagesmutter, die den 13 Monate alten Christopher nach Ermittlungen der Polizei so heftig geschüttelt haben soll, dass er an einer Hirnblutung starb, hatte ebenso das übliche Verfahren durchlaufen, bevor sie im Dezember 2005 eine Pflegeerlaubnis erhielt.
Die Frau befindet sich nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft und braucht psychologische Behandlung. "Ihr geht es gar nicht gut", sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Sie soll nun psychiatrisch begutachtet werden.
Das Stadtjugendamt München hatte der Frau vor drei Jahren eine Pflegerlaubnis erteilt. Bewerber dafür müssen sich nach dem Sozialgesetzbuch VIII "tätigkeitsvorbereitend qualifiziert" haben, die Bereitschaft mitbringen sich fortzubilden und mit Fachkräften zusammenzuarbeiten sowie über kindgerechte Räume verfügen. Dies wird bei einem Hausbesuch überprüft.
Das Gesetz verlangt, die Tagesmütter sollten "über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben". Die Tagesmutter hatte nach Angaben des Jugendamtes nicht nur die 60 Unterrichtsstunden umfassende Grundqualifikation, sondern auch die Aufbauqualifikation absolviert.
Sie basiert auf einem Lehrplan, den das Deutsche Jugendinstitut entwickelt hat. Dazu kamen jährlich 15 Fortbildungsstunden. Den Standard hatte das Jugendamt zum 1. September 2005 erhöht und damit das seit 1997 bestehende Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter abgelöst.
Die Neuerung sollte auch dafür sorgen, dass sich ein Fall wie die Gabe von Psychopharmaka zur Ruhigstellung der Kinder nicht wiederholt. Im Hinblick auf den tragischen Tod von Christopher kündigte Jugendamtsleiterin Maria Kurz-Adam an, die gesamten Verfahren zur Auswahl und Überprüfung von Tagesmüttern erneut ganz genau zu durchleuchten.
Die Pflegeerlaubnis ist in der Regel zunächst auf fünf Jahre befristet und wird für bis zu fünf Kinder erteilt. Tagesmütter sind überdies verpflichtet, das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten. Dazu gehören unter anderem schwere Erkrankungen und Unfälle von Tagespflegekindern, aber auch Krisen in der Tagespflegefamilie, wie etwa Trennung und Scheidung.
In der Akte der inzwischen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft sitzenden Tagesmutter habe sich nichts gefunden, was einen Entzug der Pflegeerlaubnis als gerechtfertigt erscheinen lassen könnte, sagt Maria Kurz-Adam. Es gebe weder Hinweise auf extreme Überforderung noch auf Gewalt.
Die Tagesmutter galt als liebenswert und kooperativ. Wie eine Prophezeiung klingt, worauf das Jugendamt nach dem Fall vor drei Jahren hinwies: Trotz aller fachlichen Maßnahmen lasse sich in Zukunft nicht ausschließen, "dass Personen, die vorsätzlich ordnungswidrig handeln, unter Einsatz krimineller Energie Kinder gefährden können".
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(SZ vom 08.10.2008/lado)
Frauen in Saudi-Arabien
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