Auto-Versicherungen bieten viele Sparmöglichkeiten: Neben Garagenparkern begünstigen die Assekuranzen oft etwa Wenigfahrer. Zu den gängigen Optionen für einen günstigeren Tarif zählt vor allem auch die Werkstattbindung. Wer solch eine Werkstattklausel vertraglich vereinbart hat, eine Reparatur dann jedoch bei einer freien Werkstatt in Auftrag gibt, muss einen teuren Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, sagt das Amtsgericht München. "Auch dann, wenn die Stundensätze der freien Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind."
KFZ-Versícherung:Teure Eigenmächtigkeit
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Autofahrer muss bei Reparatur Werkstattbindung beachten
Von Ekkehard Müller-Jentsch
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