Wirte bei der Wiesn:Der Kriterienkatalog: Punkt für Punkt

Wirte bei der Wiesn: Bier, Hühner, Ochsen und allerlei anderes Getier: Die Wiesnwirte müssen sich jedes Jahr neu bewerben.

Bier, Hühner, Ochsen und allerlei anderes Getier: Die Wiesnwirte müssen sich jedes Jahr neu bewerben.

(Foto: Frank Leonhardt/dpa)

13 Kriterien werden bei der Vergabe der Wiesnbewerber geprüft - vom Wohnsitz bis zur Erreichbarkeit auf dem Fest.

Von Andreas Schubert

Von wegen, die Wiesn ist eine sichere Bank: Immer wieder müssen sich auch alteingesessene Schausteller oder Wirte überraschend vom Oktoberfest verabschieden. Und dann stellt sich die Frage: Warum traf es ausgerechnet den eigenen Betrieb? Die Stadt betont, dass das Vergabeverfahren transparent sei - zumindest für die Bewerber. Dazu gibt es einen Bewertungskatalog, der aus 13 Kriterien besteht. Null bis elf Punkte werden dabei jeweils vergeben und dann mit dem Faktor zwei respektive dem Faktor vier multipliziert. Folgende Kriterien sind bei der Vergabe entscheidend:

Vertragserfüllung: Punkt eins auf der Liste, die im Übrigen auch auf der Homepage der Stadt (www.muenchen.de) eingesehen werden kann. Bei diesem Kriterium geht es darum, ob der Bewerber bisher seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, ob es zum Beispiel etwas zu beanstanden gab oder ob die Betriebsvorschriften eingehalten wurden. Neubewerber sind hier im Nachteil, sie erhalten pauschal einen Mittelwert von fünf Punkten. Denn auch die Zahl der bereits erteilten Zulassungen fließt in die Wertung mit ein.

Volksfesterfahrung: Hier zählt, wie lange ein Bewerber schon im Volksfestgewerbe selbständig ist.

Sachkenntnis: Punkte gibt es hier für eine Ausbildung im Gastrogewerbe, für die Erfahrung in der selbständigen Tätigkeit gibt es Zusatzpunkte. Weitere positive Bewertungen erhält der Bewerber für den Nachweis von Schulungen, Weiterbildungen und Kursen.

Durchführung: Mit welchem Engagement betreibt der Bewerber seinen Laden? Ist er persönlich anwesend oder erreichbar? Wie verhält sich das Personal, wie sauber ist der Betrieb, ist er familien- und behindertenfreundlich? Bei Fahrgeschäften zählen unter anderem auch die Fahrdauer und die Sicherheit.

Stammbeschicker: Klar im Vorteil gegenüber Neubewerbern sind hier erfahrene Oktoberfestbeschicker. Für fünf bereits erfolgte Zulassungen auf der Wiesn gibt es jeweils einen Punkt.

Ausstattung: Ein subjektives Kriterium, bei dem das Erscheinungsbild eines Betriebes beurteilt wird, zum Beispiel die Fassade, die Beleuchtung oder drehbare Bühnen.

Technischer Standard: Bewertet wird hier etwa, wie alt ein Betrieb ist und wie komplex die Technik gestaltet ist. Bei Fahrgeschäften kann das der Ablauf der Bewegungen sein, bei Gastro-Betrieben wird etwa die Kühltheke bewertet.

Anziehungskraft: Hier zählt, wie gut ein Betrieb bei den Besuchern ankommt.

Tradition: Ein weiterer Vorteil für die Alteingesessenen sind die sogenannten Traditionspunkte. Damit bevorzugt die Stadt jene Betriebe, die als historisch und erhaltenswert betrachtet werden und eng mit der Wiesn verknüpft sind.

Platzbedarf: Je geringer der Platzbedarf, desto höher die Punktzahl.

Ortsansässigkeit: Für jedes vollendete Jahr ununterbrochenen Hauptwohnsitz des Betreibers oder Firmensitz in München wird ein Punkt vergeben.

Eigentum: Hier werden die Eigentumsverhältnisse bewertet, sprich: Kann der Wirt oder Standbetreiber nachweisen, dass der Betrieb finanziert ist.

Ökologie: Punkte gibt es etwa für Ökostrom, Energiesparmaßnahmen oder die Verarbeitung von ökologisch produzierten Lebensmitteln.

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