Kameramann will Erfolgsbeteiligung:Hungerlohn für "Das Boot"

Der Oscar-nominierte Kameramann Jost Vacano will eine Nachhonorierung. Die Bavaria Film sieht sich mit einer Grundsatzklage konfrontiert.

Ekkehard Müller-Jentsch

Wer den Film "Das Boot" gesehen hat, erinnert sich sofort an die unverwechselbare Musik von Klaus Doldinger. Und dann tauchen die eindringlichen Bilder auf, die Klaustrophobie, Panik, Hoffnung und das Gefühl, mit dabei zu sein, so auf die Zuschauer übertragen, dass sie mitleiden, Angst haben - eine Glanzleistung des Münchner Kameramanns Jost Vacano.

Kameramann will Erfolgsbeteiligung: Der Kameramann Jost Vacano will eine Nachhonorierung für seine Arbeit beim Film "Das Boot".

Der Kameramann Jost Vacano will eine Nachhonorierung für seine Arbeit beim Film "Das Boot".

(Foto: Foto: AP)

Er setzte damals mit großer Beharrlichkeit durch, dass der komplette Film aus der Hand gedreht wurde. Die Kamera sollte als Auge des Zuschauers mitten im Geschehen sein und nicht, wie es die Produzenten ursprünglich geplant hatten, von außen durch geöffnete Seitenwände auf die Akteure blicken.

Weil die ungewöhnlichen Anforderungen für "Das Boot" mit der damaligen Technik nicht zu realisieren waren, musste der studierte Elektrotechniker Vacano von den Lichtquellen bis hin zum Kamera-Equipment vieles selbst entwickeln oder bauen - wie etwa ein Gyroskop, um, gepanzert wie ein Baseballspieler, mit der Kamera in der Hand wackelfrei durch die enge Bootskulisse hetzen zu können.

Zudem ließ er von seinen Freunden im renommierten Münchner Arri-Werk eine Kamera nach eigenen Vorstellungen bauen. Bei der Oscar-Verleihung 1983 wurde Vacano für seine Leistungen mit einer Nominierung für die beste Kamera geehrt, bekam unter anderem den Deutschen Kamerapreis 2001 und die Goldene Kamera 2007.

"Angemessen beteiligen"

Vacanos Klage stützt sich auf das Urhebergesetz: Einfach ausgedrückt geht es darum, dass der Kameramann damals als Mit-Urheber des Films unter anderem der Bavaria Film zwar ein Nutzungsrecht eingeräumt hat - doch die dafür vereinbarte Bezahlung stehe inzwischen in einem "auffälligen Missverhältnis" zu den erzielten Erträgen und Vorteilen aus dieser Nutzung (§ 32a UrhG).

Anwalt Nikolaus Reber stellt dazu fest: "Nach dem Urhebergesetz müsste eigentlich streng zwischen der für die Arbeitsleistung und der für die Rechtseinräumung vereinbarten Vergütung unterschieden werden - doch was bleibt angesichts der damaligen Vergütung von rund 23,60 Euro pro Stunde eigentlich noch dafür übrig?"

Nach seinen Berechnungen wären das maximal 9203,25 Euro, sagt Reber. Im Rahmen eines "Fairnessausgleichs" sei Vacano also an den Vermarktungseinnahmen "angemessen zu beteiligen".

Verklagt sind neben der Produzentin Bavaria auch der Westdeutsche Rundfunk Köln als TV-Vermarkter und die Euro-Video GmbH in Ismaning, eine Bavaria-Tochter für die Herstellung und den Vertrieb von Videokassetten und DVDs.

Im Rahmen einer Stufenklage verlangt der Kameramann zunächst, dass diese drei Institutionen Auskunft über die vielfältigen "Das Boot" betreffenden Lizenzen, Nutzungsverträge und daraus resultierenden Einnahmen erteilen. Erst dann könnte Vacanos Anwalt die Forderung exakt berechnen - sie dürfte voraussichtlich im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen.

Hungerlohn für "Das Boot"

Kreative Buchhaltung

Ein Bavaria-Sprecher erklärte auf Anfrage der SZ lediglich, dass man die Forderung nicht für gerechtfertigt halte. Im Vorfeld hatte die FilmGmbH aber schon dem Anwalt mitgeteilt, dass der Kameramann seinerzeit 40 Prozent über der tariflichen Pauschalgage bezahlt worden sei. Außerdem sei der "Break-even" noch nicht erreicht.

Reber: "Wir sind gespannt, welche Art der kreativen Buchhaltung die Bavaria vorlegen wird, um dem Gericht glaubhaft zu machen, dass bei diesem Bestseller bis heute angeblich kein Gewinn erwirtschaftet worden sei." Verhandelt wird vor der Urheberrechtskammer am 5. März (Az.:7O17694/08).

Vacano drehte unter anderem Filme mit Wolfgang Petersen, Peter Schamoni, Volker Schlöndorff und Paul Verhoeven. Er führte Kamera in: Die verlorene Ehre der Katharina Blum, Lieb Vaterland, magst ruhig sein, The 21 Hours Of Munich, Die unendliche Geschichte, Robo Cop, Total Recall und Hollow Man.

Neben diesem Verfahren streitet die Bavaria auch mit der Buchheim-Stiftung, die höhere Lizenzgebühren für die Kulissenbesichtigung verlangt.

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