Justiz:Parkhaus-Mörder bekommt Entschädigung vom Freistaat

  • Weil sein Antrag auf Wiederaufnahme seines Prozesses "überlang" nicht bearbeitet wurde, erhält der sogenannte Parkhaus-Mörder nun Entschädigung.
  • Benedikt T. wurde 2008 wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der sogenannte Parkhaus-Mörder Benedikt T. bekommt vom Freistaat Bayern 900 Euro Entschädigung. Die Summe nebst fünf Prozent Zinsen erhält der wegen Mordes an seiner Erbtante verurteilte frühere Jura-Student, weil sein Antrag auf Wiederaufnahme seines Prozesses mehr als zwei Jahre vom Landgericht Augsburg bearbeitet wurde, ehe es ihn im Dezember 2014 ablehnte. Das Oberlandesgericht München urteilte am Montag, dass das Verfahren "überlang" gewesen sei und sprach T. die Entschädigung zu. Sein Anwalt Peter Witting hatte 1500 Euro gefordert.

Vom Gericht verurteilt - aber T. beteuert seine Unschuld

2008 hatte das Schwurgericht am Landgericht München I den damals 33-Jährigen wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Schwurgericht hegte nach 93 Verhandlungstagen keine Zweifel, dass er im Mai 2006 die Millionärin in ihrer Penthousewohnung über ihrem Münchner Parkhaus erschlagen hat.

T. beteuert bis heute seine Unschuld und untermauert dies unter anderem mit einem bestandenen Lügendetektor-Test. Sämtliche Versuche, seinen Fall neu aufzurollen, blieben allerdings ohne Erfolg. Erst scheiterte T. in der Revision beim Bundesgerichtshof, dann lehnte das Landgericht Augsburg einen Wiederaufnahmeantrag ab. Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Entscheidung.

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