Jugendstrafrecht:Westpark-Mord erneut aufgerollt

Ein zur Tatzeit 18-Jähriger hatte einen Vater von zwei Kindern aus Mordlust erstochen. Das Verfahren stellt das Jugendstrafrecht auf den Prüfstand.

Fast zehn Jahre nach dem so genannten Westpark-Mord an einem Münchner Architekten wird das spektakuläre Verbrechen ab 5. Mai erneut vor dem Landgericht München I aufgerollt.

Das Verfahren gegen den Angeklagten wirft die grundsätzliche Frage der Anwendung von Jugendstrafrecht auf mündige, aber noch nicht 21 Jahre alte Täter auf.

Prüfung lebenslänglicher Strafe

Die Schuld des Slowenen wurde rechtskräftig festgestellt. Zwei frühere Gerichte haben den zur Tatzeit 18-Jährigen wegen Mordes zu Jugendstrafen von zunächst sechs Jahren und zehn Monaten und später zu zehn Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat beide Entscheidungen aufgehoben mit der Maßgabe, eine Verurteilung nach dem Erwachsenenrecht mit der Folge einer lebenslangen Strafe zu prüfen.

Aus "Mordlust" niedergemetzelt

Der inzwischen 28 Jahre alte Täter hat im Oktober 1993 den abends im Münchner Westpark joggenden Architekten laut Anklage aus "Mordlust" mit zwölf Messerstichen niedergemetzelt. Der 40-jährige Vater von zwei Kindern verblutete am Tatort.

Sein Angreifer wurde 1994 wegen eines anderen Gewaltverbrechens zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt und nach Verbüßung von zwei Dritteln in seine Heimat abgeschoben. Er stand damals schon unter Verdacht des Mordes an dem Architekten, jedoch reichten die Beweise gegen ihn nicht aus.

Reifeprozess schon abgeschlossen

Neue Aussagen aus dem Kreis seiner früheren Jugendbande führten 1997 zu seiner Verhaftung in Kroatien, er wurde im März 1998 ausgeliefert und 1999 zum ersten Mal nach dem milderen Jugendrecht verurteilt.

Dieses ist laut BGH auf unter 21-jährige Angeklagte nur im Falle noch nachzuholender Reifeverzögerungen zur Tatzeit anzuwenden. Im Falle des Westpark-Mörders spricht viel dafür, dass sein Reifeprozess 1996 schon abgeschlossen war. Der Prozess wird voraussichtlich fünf Tage dauern.

(sueddeutsche.de/dpa)

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