Zwei Jugendliche aus Neuperlach haben einen 14-jährigen Schüler mit Fäusten und Fußtritten traktiert - und die Gewalttat mit dem Handy gefilmt.
Die 14 und 15 Jahre alten Schüler wurden wenig später ausfindig gemacht und müssen sich nun wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
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Wie die Polizei jetzt mitteilte, war der 14-Jährige bereits letzten Mittwoch auf der Fußgängerbrücke an der Plettstraße in Neuperlach unterwegs. Dort passten ihn die beiden Täter ab: Sie schlugen den Schüler mit Fäusten ins Gesicht und traten ihn in den Bauch. Einer der Täter ging einen Schritt zurück und filmte auch noch die Schläge seines Komplizen. Dann machte sich das Duo aus dem Staub.
Das Opfer konnte jedoch eine so treffende Personenbeschreibung abgeben, dass die Perlacher Polizeibeamten gleich auf die beiden Schüler kamen, die noch dazu in der Nähe des Tatortes wohnen. Die Zwei waren geständig, auf dem Handy des 15-Jährigen fand sich auch das Prügel-Video. Die Täter wurden erkennungsdienstlich behandelt und ihren Eltern übergeben.
(Sz vom 5.6.2007)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
Die neueste Antwort
Vorab: Meine Auffassung einer gerechten Strafe liegt zwischen dem "Mob" und dem Schmusekurs der deutschen Rechtssprechung.
Dass die Täter ihr Opfer bei der Tat noch gefilmt haben, spricht doch Bände. Zu welchem Zweck haben sie das wohl getan? Um sich mit Ihrer Macht über einen Schwächeren zu brüsten, vielleicht auch um andere an diesem Video teilhaben zu lassen.
Wenn die Polizisten aufgrund der Täterbeschreibung schnell zugreifen konnten, dann lässt sich daraus schließen, dass es sich um "alte Bekannte" handelte. Mit 14 und 15 Jahren polizeibekannt! Da ist der Ruf nach abschreckender Bestrafung doch nicht unverständlich, oder?
"Bis zu einer Gerichtsverhandlung wird sicherlich mindestens ein dreiviertel Jahr vergehen - lächerlich hoch drei. Mir tun die frustrierten Polizusten leid."
Mir auch...
Vor allem die Polizisten, die sind schlimm dran...
Eine Runde Mitleid für die Ärmsten der Armen...
Wozu haben die eigentlich Pistolen, wenn sie sie eh nicht gebrauchen dürfen?
"da würde man sich fast die gute alte Prügelstrafe zurückwünschen"
Mit Betonung auf "gut" - gell? ;-)
Aber reicht die "gute alte" Prügelstrafe überhaupt aus?
Wo bleibt die Kreativität? Selbst im Mittelalter gab es ganz andere Strafen - da war wenigstens noch was geboten... und man bekam was zu Sehen...
Nein, es gibt sicherlich keinen einzigen Fall, in dem sich ein zivilisierter Mensch wünscht, dass Straftaten mit staatlich verordneter Gewalt bestraft würden.
Wenn ich mir hier auch die übrigen Beiträge zu dem Thema so durchlese, kann ich nur sagen: Zum Glück werden Urteile in den Gerichten gefällt und nicht vom Mob!
da würde man sich fast die gute alte Prügelstrafe zurückwünschen. Für jeden Tritt gibt´s staatlich verordnet zwei zurück - bei manchen Flegeln hilft ja sonst wirklich nichts mehr.
Jugendknast was sonst !
Paging