Johanneskirchen:Vorsorglich sicher

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Bald Schutzgebiet: Der ehemaliger Bahndamm bei Johanneskirchen. (Foto: Florian Peljak)

Moosgrund soll Landschaftsschutzgebiet werden

Von thomas kronewiter, Johanneskirchen

"Moosgrund im Münchner Nordosten", so heißt ein geplantes Landschaftsschutzgebiet am nordöstlichen Rand des Stadtgebiets, zwischen Johanneskirchen und den Gemeinden Unterföhring und Aschheim. Zwar steht die förmliche Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet noch aus, doch wird das Gebiet nordöstlich des Lebermoosweges bis zur Stadtgrenze bereits jetzt einstweilig sichergestellt. Das hat der Planungsausschuss des Stadtrats beschlossen.

Die einstweilige Sicherstellung diene in erster Linie dazu, das geplante Schutzgebiet vor unerwünschten Veränderungen zu bewahren, teilt die Stadt mit. Darüber hinaus sei es auch ein wichtiges Signal an die betroffenen Bürger. Sie und auch die beteiligten Umweltverbände und die Umlandgemeinden könnten daran erkennen, "dass die Landeshauptstadt München neben der geplanten baulichen Entwicklung auch in ausreichendem Maß für die Freiraumsicherung, den Ressourcenschutz, den Arten- und Biotopschutz und den Klimaschutz vorsorgt".

Die einstweilige Sicherstellung ist per Gesetz auf zwei Jahre begrenzt, mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere zwei Jahre. Sie zielt darauf ab, eine Verschlechterung des Gebietes während des Entscheidungsprozesses zu verhindern. Ausnahmen gibt es etwa für die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen, aber auch für Privatgrundstücke. Die Öffentlichkeit soll über die Inhalte und Folgen der Schutzmaßnahmen und das weitere Verfahren informiert werden, dabei besteht auch die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.

Als Teil des Naturraumes "Mooslandschaft der Münchner Ebene" gibt es im nördlichen Teil noch feucht-nasse und grundwassernahe Böden. Im Süden liegt das Gebiet im Naturraum "Schotterfluren der Münchner Ebene" mit seinen trockeneren Böden. Derartige siedlungsnahe Freiräume besitzen in und um München eine besondere Bedeutung für die Naherholung und zum klimatischen Ausgleich, aber auch für den Arten- und Biotopschutz.

Das formelle Inschutznahmeverfahren wurde im Mai 2014 mit der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Die eingebrachten Anregungen, Bedenken und Einwendungen haben jedoch gezeigt, dass das Verfahren derzeit nicht endgültig abgeschlossen werden kann. So sind beispielsweise noch Verkehrsuntersuchungen für die unmittelbar südwestlich an das geplante Landschaftsschutzgebiet anschließende städtebauliche Entwicklungsmaßnahme SEM fertigzustellen. Deren Ergebnisse müssen bei der endgültigen Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets beachtet werden.

© SZ vom 11.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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