Jahrelanger Rechtsstreit:Kunsthändler hintergeht Investorin

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Mit Kunstwerken lassen sich nicht immer gute Geschäfte machen, sondern auch hohe Verluste. (Foto: Robert Haas)
  • Eine Münchner Verlegerin kauft bei einem Kunsthändler auf Mallorca 15 Bilder - um ihm Starthilfe für seine neu eröffnete Galerie zu geben. Die Bilder standen jedoch weiterhin zum Verkauf, beide wollten den Gewinn teilen.
  • Inzwischen ist der Mann mit seiner Galerie von Mallorca nach München gezogen und hat seinen Kunsthandel geschlossen. Die Bilder der Verlegerin sind nicht mehr aufzufinden.
  • Der Rechtsstreit um das eingesetze Geld der Frau und die Bilder zieht sich bereits seit Jahren hin.

Von Christian Rost

Es war 1997 auf Mallorca, als sich die Münchner Verlegerin Susanne M. mit einem Kunsthändler anfreundete. Peter K. ( beide Namen geändert) war damals 29 Jahre alt, noch in einer angesehenen Düsseldorfer Galerie angestellt und spielte mit dem Gedanken, auf der Baleareninsel selbst einen Kunsthandel aufzuziehen. Die Verlegerin sah Potenzial in dem charmanten jungen Mann mit sicherem Auftreten und half ihm bei der "Anschubfinanzierung" seiner Galerie. In den folgenden Jahren bis 2008 kaufte sie ihm immer wieder Bilder ab, 15 insgesamt, die sie aber nicht mit nach Hause nahm, sondern als Anlagemodell betrachtete und in der Galerie des heute 46-Jährigen beließ. K. hatte selbst kein Kapital, um mit Künstlern der neuen Generation wie Elger Esser, Cornelius Völker oder Matt Saunders ins Geschäft zu kommen, deren Werke dann die Münchnerin erwarb. Wenn K. später dafür Käufer finde, die einen guten Preis zahlten, so die Abmachung, sollte der Gewinn geteilt werden. Die Idee, Geld in Kunst anzulegen, erwies sich als schwerer Fehler für Susanne M.; auch Peter K. sagt, dass das Geschäft seine "Existenz kaputt gemacht" habe.

Die Galerie lief offenbar von Anfang an nicht so recht. Bis 2010 konnte der Galerist angeblich nur für ein Werk aus der Sammlung der Verlegerin einen Abnehmer finden. Das sei aber halb so schlimm, weil der Wert der übrigen Bilder mit den Jahren beträchtlich steige, soll er Susanne M. erklärt haben. Tatsächlich, so zeigte sich nach einem jahrelangen Rechtsstreit, hatte Peter K. damals schon sämtliche ihm von der Verlegerin anvertrauten Bilder heimlich losgeschlagen und ihr das verschwiegen. Susanne M. versucht seither vergeblich, an ihre Bilder oder wenigstens an das von ihr eingesetzte Kapital von mehreren zehntausend Euro zu kommen.

Falsche Versprechungen und dreiste Lügen

Die Forderungenen gegen K., der mit seiner Galerie schließlich von Mallorca nach München umgezogen war, liefen bislang ins Leere. Mit falschen Versprechungen, glatten Lügen und dem dreisten Versuch, der Geschädigten M. Ersatzbilder aufzudrängen, die dem Galeristen ebenfalls nicht gehörten, zog sich die Sache hin. Es ging so lange hin und her, dass letztlich auch eine Strafanzeige von Susanne M. keine Chance mehr auf Erfolg hatte.

Nachdem über Jahre hinweg nur ein einziges der von ihr erstandenen Bilder von Peter K. weiterverkauft worden war, stellte sie ihn im September 2011 in seiner Schwabinger Galerie zur Rede. Dabei soll er ihr versprochen haben, "spätestens bis Weihnachten" auch die restlichen Bilder loszubringen, angesichts des gewaltigen Interesses am Kunstmarkt als Kapitalanlage sei das überhaupt kein Problem, erinnert sich Susanne M. an das Gespräch. Doch es passierte: nichts. Die Frau schaltete ihren Anwalt Herbert Broelmann ein, der Druck machte. Erst wehrte sich K. und behauptete, ein Teil der fraglichen Bilder gehöre ohnehin ihm. Als die Eigentümerin aber Quittungen für den Kauf vorlegte, gab sich K. kooperativ und sagte zu, ihr die Bilder auszuhändigen, wie Unterlagen belegen. Doch das tat er nicht. Susanne M. klagte, am Landgericht wurde in einem Zivilprozess ein Vergleich geschlossen: Darin sagte K. nun verbindlich zu, die Bilder, die sich in seinem Lager im Münchner Osten befänden, umgehend zu liefern. Auch dazu kam es nicht. Nachdem der Mann mehrere Fristen hatte verstreichen lassen, weil er angeblich nicht hineinkam in sein Lager oder verhindert war, bot er an, Susanne M. die Bilder abzukaufen. Wozu er freilich nicht in der Lage war, weshalb wieder Monate ins Land gingen, in denen nichts geschah.

Bei dem Galeristen ist nichts zu holen

Susanne M. und ihr Anwalt ließen nicht locker, und schließlich tauchte K. bei der Verlegerin doch noch mit Bildern auf. Es waren aber nicht die ihren, und K. räumte kleinlaut ein, die Kunstwerke der Verlegerin längst verkauft zu haben, ohne mit ihr abzurechnen. Er wolle aber alles nachträglich klären und gutmachen und ließ ihr die mitgebrachten Bilder als Pfand da. Kurz darauf meldeten sich die Maler dieser Werke und forderten die Herausgabe: Peter K. sei gar nicht Eigentümer dieser Bilder und könne sie deshalb auch nicht verpfänden. Auch ein von der Verlegerin beauftragter Gerichtsvollzieher konnte bei Peter K. nichts mehr holen. Da blieb ihr als letzte Möglichkeit nur noch eine Strafanzeige wegen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft München I musste das Ermittlungsverfahren aber im Herbst 2014 einstellen, weil die Taten möglicherweise schon verjährt waren. Eine Durchsuchung der Galerie hatte nichts Beweiskräftiges zutage gebracht. Ohne Belege konnte nicht festgestellt werden, wann K. die Bilder weiterverkauft hatte. In dubio pro reo, also im Zweifel für den Beschuldigten entschied die Strafverfolgungsbehörde und legte den Fall nach einer zweiten Prüfung, die die Generalstaatsanwaltschaft nach einer Beschwerde der Verlegerin angeordnet hatte, zu den Akten.

Aufgeben will Susanne M. trotzdem nicht. Ihre Forderungen gegen den Bilderhändler summieren sich einschließlich Zinsen und anderer Kosten auf fast 80 000 Euro. Mithilfe ihres Anwaltes geht sie weiter zivilrechtlich gegen K. vor, der nun wieder behauptet, dass die Bilder zum Teil ihm gehörten. "Sie hat damals ja nur den Einkaufspreis bezahlt", so K. auf Anfrage. Wie viel er beim Weiterverkauf der Bilder erhalten hat und welcher Anteil davon Susanne M. zusteht, sagt er indes nicht.

Dass sie jemals Geld von ihm sehen wird, ist unwahrscheinlich, weil er inzwischen eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben und seine Galerie geschlossen hat. Der Streit mit der Verlegerin habe ihn "ruiniert", behauptet K. nun. Susanne M. hofft noch immer darauf, dass er ihr wenigstens die Käufer ihrer Bilder nennt, um die sie mittlerweile seit Jahren kämpft. Sie will ihn nun mittels einer Auskunftsklage am Münchner Landgericht dazu zwingen, die Karten offen zu legen.

© SZ vom 04.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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