Von Bernd Kastner

Als wären sie Straftäter: Drei irakische Christinnen sitzen seit Wochen in München in Haft, weil die Behörden über Zuständigkeiten streiten.

Am Anfang war die Angst, inzwischen herrscht Verzweiflung. Ihre Heimat war zu gefährlich geworden: Morde, Anschläge. Also sind sie aus dem Irak geflohen, eine Mutter mit zwei Töchtern, mit dem Verkauf ihres Hauses wollten sie ihre Flucht finanzieren. Bis nach München haben sie es geschafft, doch hier ist ihr Schicksal zu einer Sache geworden, zur "Zurückschiebungshaftsache".

Gewalt bestimmt den Alltag im nordirakischen Mosul. 700 irakische Christen haben heuer in Deutschland bereits Schutz gefunden. (© Foto: Reuters)

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Die drei Frauen christlichen Glaubens aus Mosul im Nordirak sind auf der Suche nach Sicherheit in einem Münchner Gefängnis gelandet. Seit mehr als sechs Wochen sind sie in deutscher Haft. Man hat sie noch immer nicht gefragt, warum sie geflohen sind und wie man ihnen helfen könnte. Stattdessen grübeln die Behörden darüber, was sie machen sollen mit diesen Frauen.

Es ist der 7. Oktober, als die Mutter, 53 Jahre alt, und zwei ihrer Töchter, 18 und 24, in München landen. Sie kommen mit dem Lufthansa-Flug LH 3375 aus Athen. Ein Schleuser, so berichten sie, habe sie via Türkei nach Griechenland geschafft und ihnen das Ticket organisiert. Offenbar hat er ihnen geraten: Schaut zu, dass ihr weiter nach Norwegen kommt, dort seid ihr sicherer als in Deutschland. Als die drei Frauen am Gate zum Flug nach Oslo stehen, kontrolliert sie die Bundespolizei. Sie haben falsche französische Pässe bei sich, die Beamten nehmen sie mit, es ist kurz vor halb elf Vormittag.

Nicht alles geht so schnell in dieser "Sache"

Die Polizei vernimmt sie, informiert unverzüglich die Ausländerbehörde im Landratsamt Erding. Dort entscheidet man ebenso rasch: Urkundenfälschung, Gefahr des Abtauchens - also Antrag auf Sicherungshaft bei Gericht. Die nächste Nacht verbringen die Frauen in Zellen am Flughafen, tags darauf bringen Polizisten die Frauen zu einem Erdinger Richter. Der ordnet Haft an, die Polizei fährt Mutter und Töchter nach Neudeck ins Frauengefängnis.

Nicht alles aber geht so schnell in dieser "Sache". Noch während der Vernehmung bei der Bundespolizei am Flughafen beantragen die Frauen Asyl. Was aber geschieht mit ihrem Antrag? Die Bundespolizei sagt, man habe ihn, gemäß der Vorschrift, nicht ans Bundesamt für Flüchtlinge und Migration weitergeleitet, sondern ans Landratsamt, jene Behörde, die die Frauen einsperren ließ. Landrat Martin Bayerstorfer widerspricht: Sein Haus sei für diesen Antrag nicht zuständig, habe ihn auch nicht erhalten. Wenig später korrigiert er: Doch, man habe ihn erhalten und ihn "zur Sicherheit" auch weitergeleitet. Wann? Das wisse er nicht, jedenfalls "später", soll heißen: nicht unverzüglich.

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